Bundesrat Stenographisches Protokoll 674. Sitzung / Seite 8

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Die zwischenzeitigen Erfahrungen – das stelle ich selbstkritisch fest – mit der ursprünglichen Regelung haben erkennen lassen, dass dieses schwer administrierbar war – und das selbst unter Außerachtlassung der nachweislich auch feststellbaren gezielten Sabotage in der Anwendung durch die Spitalsärzte in manchen Regionen, insbesondere im Großraum Wien, und auch im Hinblick auf den aktuellen Wahlkampf. Das ist wieder ein Beispiel dafür, wie die sozialdemokratische Fraktion auch öffentliche Institutionen für ihre politischen Zwecke instrumentalisiert. (Rufe bei der ÖVP: Ungeheuer! Ungeheuer! – Bundesrat Dr. Nittmann: Missbraucht!)

So wie mir – ich komme noch einmal auf den Verfassungsgerichtshof zurück – eines auffällt, nachdem der Präsident des Verfassungsgerichtshofes an die Öffentlichkeit gegangen ist und diese einmalige Indiskretion als klare Verletzung der Amtsverschwiegenheit angeprangert hat, so hat mir gestern der Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes, den ich zufällig getroffen habe, gesagt, es verwundert ihn, dass das, obwohl es ein Offizialdelikt ist, bis heute noch nicht zum Anlass einer Untersuchung der Staatsanwaltschaft genommen worden ist.

Die von mir angedeuteten sachlichen Defizite dieser Regelung über die Einhebung der Ambulanzgebühren waren also Anlass dafür, die gebotene Neuregelung auch zu inhaltlichen Verbesserungen zu nutzen, und zwar sowohl hinsichtlich der leichteren administrativen Umsetzung als auch bezüglich der Klarstellung und Erweiterung des von der Gebührenpflicht ausgenommenen Personenkreises.

All das drängt uns dazu, eine rasche Neuregelung anzustreben. Das ist keine Husch-Pfusch-Gesetzgebung. Wir haben auch verfassungsrechtliche Expertisen eingeholt. Der Verfassungsdienst hat sich verweigert – auch bemerkenswert –, es ist also eine Neuregelung, die sowohl Formfehler vermeidet, als auch inhaltliche Verbesserungen mit sich bringt. Deshalb haben wir den vorliegenden Fristsetzungsantrag gestellt, der die Obstruktionspolitik der sozialdemokratischen Fraktion, wie sie sich heute wieder zeigt, überwinden soll.

Meine Damen und Herren! Da die sozialdemokratische Fraktion, wenn auch prominent durch ihren Fraktionschef vertreten ist, im Übrigen aber nicht existent ist, darf ich fast sagen, ich ersuche Sie, meine Damen und Herren, um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

16.36

Präsident Ing. Gerd Klamt: Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Ludwig Bieringer, Professor Dr. Peter Böhm und Kollegen, dem Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen zur Berichterstattung über den Beschluss des Nationalrates vom 2. April 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden, eine Frist bis zum 5. April 2001 zu setzen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Der Antrag ist mit Stimmenmehrheit angenommen .

Dem Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen ist somit eine Frist bis zum 5. April 2001 zur Berichterstattung über den Beschluss des Nationalrates vom 2. April 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden, gesetzt.

Die Sitzung ist geschlossen .

Schluss der Sitzung: 16.38 Uhr

 


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