Bundesrat Stenographisches Protokoll 675. Sitzung / Seite 13

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Es wurde mir aber ein Überblick über die gesamten Beratungen des 26. März vom Staatssekretariat übermittelt.

Wenn dann auch noch ins Treffen geführt wurde, dass das nunmehr eine Steuer sei, dann darf ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren, darauf hinweisen, dass es in Österreich sehr strenge Regelungen gibt, was Steuern, Abgaben, Gebühren und andere Beiträge betrifft. Es handelt sich im Fall der Ambulanzgebühr um eine Gebühr und um keine Steuer. Sollten Sie auf eine korrekte semantische Bezeichnung entsprechend den rechtlichen Grundlagen, die in diesem Hohem Hause bis dato unbestritten waren, Wert legen, dann ersuche ich Sie dringend, die Ambulanzgebühr auch als "Gebühr" zu bezeichnen und nicht von einer "Steuer" zu sprechen.

Seitens von Mitgliedern der sozialdemokratischen Fraktion wurde in der Diskussion angeführt, dass eine Aufteilung im Verhältnis 50 : 50 zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Grundlage der Überlegungen im Gesundheitswesen Österreichs ist. Ich darf Sie, sehr geehrte Damen und Herren von der sozialdemokratischen Fraktion hier im Bundesrat, sehr wohl darauf aufmerksam machen, dass ich, meine Amtsvorgängerin, Frau Kollegin Sickl, und Herr Staatssekretär Dr. Waneck sowie die gesamte Bundesregierung ein bereits deutlich entzerrtes System der Gesundheitsvorsorge und der Gesundheitsbetreuung in Österreich übernommen haben und sich die ursprüngliche Aufteilung der Kostentragung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Verhältnis 50 : 50 bereits zuungunsten der Arbeitnehmer verschoben hat und nun 32 : 68 Prozent beträgt.

Ich darf schon darauf hinweisen, dass die Sozialdemokraten in jener Zeit, als sie als stärkste Fraktion die Führung in der damaligen Bundesregierung und auch das Sozial- und das Gesundheitsministerium innegehabt haben, eine Reihe von Lenkungsmaßnahmen gesetzt haben. Sie haben für 2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für Selbständige, Gewerbetreibende und Bauern Behandlungsbeiträge auch bei Ambulanzbesuchen eingeführt. Ich darf Sie erinnern, dass etwa Eisenbahner und auch Bundesbedienstete schon seit Jahren Behandlungsbeiträge bezahlen müssen.

Als die Medikamentenkosten explodierten, haben Sie aus gutem Grund mit der Rezeptgebühr eine Gebühr mit Lenkungseffekt eingeführt. Unter dem damaligen Kanzleramtsminister, Gesundheitsminister und nachmaligen Innenminister haben Sie einen Beitrag beim Aufenthalt in einer Krankenanstalt eingeführt, und zwar zunächst als Ersatz für die Essenskosten, die man sich erspart, damals waren es knapp über 30 S, heute sind es 100 S, wovon 10 S dem Fonds für verschuldensunabhängige Haftungen im Falle von zu Schaden kommenden Patienten zufließen.

Ich darf Sie weiters darauf hinweisen, dass für Heilmittel Kostenbeiträge in sehr unterschiedlichem Ausmaß zu erzielen sind, die die ursprüngliche 50 : 50-Regelung schon bei Weitem hintangesetzt haben. Darüber hinaus ist es nun so, dass nunmehr die Krankenversicherungen an die Krankenanstalten in allen Bundesländern einen geringeren Beitrag leisten, während der Steuerzahler, somit wieder die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, den erheblichen Mehranteil für die Krankenanstalten zahlen muss und daher von einer 50 : 50-Regelung innerhalb des Systems keine Rede sein kann.

Ich darf Sie darauf hinweisen, dass – von mir sehr heftig kritisiert, aber leider in den 15a-Vereinbarungen nicht zu korrigieren – eine erhebliche Anzahl von Bundesländern auf Grund der dortigen sozialdemokratischen Gesundheits- und Krankenanstaltenreferenten keine einheitliche Gesundheitstopfregelung hat, was dazu führt, dass im Krankheitsfall auf Grund der EU-Gesetzgebung ausländische Patienten, meistens Touristen, die sich in österreichischen Krankenanstalten einer Behandlung unterziehen müssen, etwa nur bis zu 40 Prozent ihrer Kosten bezahlen müssen, während die österreichischen Patienten in den Krankenanstalten auf Grund dieser Aufteilung zwischen den einzelnen Fonds 100 Prozent ihrer Behandlungskosten aus den Krankenversicherungen refundieren müssen.


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