Bundesrat Stenographisches Protokoll 675. Sitzung / Seite 28

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weise deutlich teureren Krankenanstaltenbereich erfolgen, im niedergelassenen Bereich gemacht werden.

Frau Kollegin Trunk! Ich darf Ihnen auch mitteilen, dass es im Jahre 1996 in meinem Ministerium, damals unter Führung des sozialdemokratischen Kollegen Hums, ein Benchmarking zu Ambulanzgebühren und zum niedergelassenen Bereich am Beispiel von Wien gab.

Die Wiener Ambulanzen haben damals für die dort erbrachten Leistungen im Durchschnitt 3 600 S verrechnet, während die niedergelassenen Ärzte für dieselben Leistungen 586 S, also nicht ganz 600 S, bekamen.

Wenn man nunmehr 600 S den 3 600 S gegenüberstellt und einen 50-prozentigen Anteil von Land, Bund und Sozialversicherung-Krankenanstalten mitberücksichtigt, so wird es angesichts dieses Verhältnisses 600 S zu 3 600 S – ein Sechstel zu fünf Sechstel – eindeutig einen Lenkungseffekt in Richtung positive Gebarung für die Wiener Gebietskrankenkasse geben. Auch wenn man berücksichtigt, dass in Wien der Anteil der Gebietskrankenkasse an den Krankenanstalten deutlich unter 50 Prozent liegt, weil die Universitätskliniken einen erheblichen Zuschuss vom Bund erhalten, ist durch den Lenkungseffekt der Ambulanzgebühren ein positiver finanzieller Effekt zu erwarten.

Ich halte nichts davon, das Rad neu zu erfinden, halte aber sehr viel, ja alles davon, jene Zahlen, die vom Hauptverband, von den Krankenversicherungsträgern selbst und von meinem Ministerium objektiv erhoben worden sind, in Evaluierung zu stellen.

Sie haben das soziale Element bei den unterschiedlichen Zahlungen angeführt. Diese unterschiedlich hohen Zahlungen haben aber eine andere Grundlage. Da Sie als Angehörige der BVA Ihr eigenes Beispiel gebracht haben und eine andere Vorrednerin mich als ebenfalls BVA-Versicherten ins Treffen geführt hat, darf ich feststellen: Wir zahlen bei jedem Arztbesuch einen 20-prozentigen Selbstbehalt.

Jene Personen, die ASVG-versichert sind, zahlen eine Krankenscheingebühr pro Quartal und haben mit diesem Krankenschein pro Quartal drei Arzt-, Facharzt- und Zahnarztbesuche inkludiert. (Bundesrat Konecny: ...! Das ist sachlich unrichtig!) Daher sollte man, wenn man schon von Arbeitnehmern mit gleicher Einkommenssituation spricht, auch einmal vergleichen, wie es in dieser Beziehung dem kleinen Eisenbahner, dem kleinen Beamten und wie es dem gleich viel verdienenden ASVGler geht. – Es gibt also unterschiedliche Leistungs- und Selbstbehaltsysteme.

Ich bin durchaus bei Ihnen, dass man das System vereinheitlichen, sich alle Selbstbehalte überlegen und innerhalb der Strukturen dort, wo gleich hohe Beiträge vom Einkommen gezahlt werden, auch gleiche hohe Selbstbehalte festlegen kann.

Mein Bestreben war es, in diese Richtung zu verhandeln. Sie wissen, wie dieses Bestreben von den verantwortlichen Herren des Hauptverbandes und von sehr vielen Sozialversicherungsträgern in der Öffentlichkeit kommentiert worden ist.

Ich sage auch dazu: Wenn man von Solidarität innerhalb des Systems spricht, so kann es nicht so sein, dass jene Kassen, die auf Grund ihrer Struktur, also ihrem Anteil an Pensionisten, an Mitversicherten, auf Grund der Höhe des Einkommens der Versicherten, auf Grund der Struktur des niedergelassenen Bereiches sowie der angebotenen Leistungen im Krankenanstaltenbereich besser liegen, ihre Gestionen anders betrachten als jene, die in ihren Ländern von Haus aus schlechte Strukturen haben und daher unter Kostendruck kommen, wenn sie gleiche Leistungen anbieten und zahlen wollen.

Ich glaube daher auch, sehr geehrte Frau Kollegin Trunk, dass man auch mit berücksichtigen sollte – weil Sie auch die Lehrlinge ins Treffen geführt haben –, dass auf Grund der vorliegenden Kollektivverträge und auch bei Einrechnung des Haushaltseinkommens kein Zweifel darüber besteht, dass Lehrlinge im ersten und zweiten Lehrjahr von sich aus befreit sind und dass der


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