Bundesrat Stenographisches Protokoll 675. Sitzung / Seite 32

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Der Antrag liegt Ihnen mit der Begründung in schriftlicher Form vor, ich halte es aber dennoch für notwendig, einzelne Punkte hervorzuheben.

In einer bisher noch nie da gewesenen Husch-Pfusch-Panikaktion haben die Fraktionen von ÖVP und FPÖ in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung den Versuch unternommen, die Bestimmungen über die Ambulanzgebühr vor der Aufhebung wieder einzuführen. Als wirklich durchsichtige Ausrede wurde diese Vorgangsweise mit der Herstellung der Rechtssicherheit für die PatientInnen begründet. – Dies ist unwahr! Vielmehr entsteht erst jetzt eine wirkliche Rechtsunsicherheit für die PatientInnen, da zunächst völlig unklar ist, ob und welche Gebühren bis zur Verlautbarung des neuerlichen Gesetzesbeschlusses im Bundesgesetzblatt einzuheben sind, und darüber hinaus wieder damit zu rechnen ist, dass diese Bestimmungen in Folge als verfassungswidrig aufgehoben werden.

Von den Vertretern der Regierungsfraktionen wurde es im Sozialausschuss des Nationalrates abgelehnt, ein Gutachten über die Verfassungsmäßigkeit des Antrages beim Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes einzuholen. Die Regierungsfraktionen, die alles andere als die Interessen der Länder vertreten, nehmen in Kauf, dass diese Regelung neuerlich verfassungswidrig ist.

Der Vertreter der behinderten Menschen gab an, dass insgesamt nur etwa 15 Prozent der Arztpraxen in Österreich für Behinderte frei zugänglich sind. 85 Prozent der Arztpraxen sind nicht barrierefrei erreichbar.

Meine Damen und Herren von der ÖVP- und FPÖ-Fraktion! Ich habe bei Ihren Rednern die Argumente für die Sinnhaftigkeit der Einführung einer Ambulanzgebühr vermisst. Durch die Anwendung einer eigenen Form von Redetechnik scheint es der Herr Bundesminister auch eher darauf angelegt zu haben, Ihnen die Lust am Reden zu nehmen.

Vielleicht ist der Grund Ihrer Schweigsamkeit auch darin zu finden, dass Sie sich selbst bei diesem Gesetzentwurf nicht wohlfühlen und nicht wissen, wie Sie dies Ihren Wählerinnen und Wählern gegenüber vertreten sollen. Diesen versprechen Sie ja laufend eine Besserstellung ihrer Situation. In Anbetracht der Ergebnisse der Landtagswahlen im Burgenland und in Wien dürften Ihnen viele das nicht mehr glauben.

Nützen Sie die Chance, sich als verantwortungsvolle Vertreter lhrer Wählerinnen und Wähler zu präsentieren, und stimmen Sie unserem Antrag zu! (Beifall bei der SPÖ.)

13.17

Vizepräsident Jürgen Weiss: Der von den Bundesräten Anna Schlaffer und Genossen eingebrachte Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß § 43 Abs. 1 GO Einspruch samt der beigeschlossenen Begründung zu erheben, ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Ich erteile Herrn Bundesminister Mag. Herbert Haupt das Wort. – Bitte.

13.18

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte der Vorrednerin nur zwei Dinge mitgeben: Ich war gerade gestern bei der Burgenländischen Gebietskrankenkasse und beim Landeshauptmann Ihres Bundeslandes, und wir haben beim Landeshauptmann die Patienten-Charta unterschrieben, damit es auch für die Patienten zu deutlichen Verbesserungen im Bereich des Krankenanstaltenwesens kommt.

Zweitens habe ich in der Burgenländischen Gebietskrankenkasse mit Freude vernommen, dass die Burgenländische Gebietskrankenkasse stolz darauf ist, in jeder Gemeinde des Burgenlandes einen niedergelassenen praktischen Arzt zu haben und mit Ausnahme des südlichsten Bereiches des Burgenlandes auch die Versorgung durch niedergelassene Spezialisten durchaus gewährleisten zu können. Ich hoffe, sehr geehrte Damen und Herren, dass die Situation im Burgenland so ist, wie mir die gesamte Vertretung der Burgenländischen Gebietskrankenkasse vor Augen geführt hat.


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