Bundesrat Stenographisches Protokoll 675. Sitzung / Seite 31

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Unser Kärntner Landeshauptmann beziehungsweise der FPÖ-Landeshauptmann – meiner ist er ja nicht – redet von der sozialen Treffsicherheit. – Sehr geehrte Damen und Herren! Soziale Treffsicherheit in Zusammenhang mit diesem Thema ist für mich eine einzige Provokation, das ist für mich purer Zynismus.

Erstens: Behinderte Menschen, die "besonders gerne" – unter Anführungszeichen – Ambulanzen aufsuchen, werden diese Ambulanzgebühren zu bezahlen haben. Zweitens trifft diese Ambulanzgebühr im Besonderen Menschen mit niedrigen Einkommen. Die Ambulanzgebühr behandelt Berufsgruppen in sehr unterschiedlicher Weise. Kollegin Trunk hat ein Beispiel aufgezeigt: Der Lehrling kann blechen, der 26-jährige Student nicht! Also ich sehe das als politische Ungeheuerlichkeit, aber derartige Dinge fallen halt heutzutage der ÖVP-FPÖ-Bundesregierung ein! – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.10

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Anna Schlaffer. Ich erteile ihr das Wort.

13.10

Bundesrätin Anna Schlaffer (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Herr Bundesminister – ich vermisse ihn momentan! Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der bisher vorliegenden Tatsachen über das Zustandekommen des vorliegenden Gesetzentwurfes mit dem wichtigsten Bestandteil der Einführung einer Ambulanzgebühr ist es klar, dass es sich bei diesem Entwurf um keine gesundheitspolitische Maßnahme handelt, sondern dass dieser Entwurf gerade für die strukturschwachen Regionen an den Grundpfeilern der Gesundheitsversorgung rüttelt. Die Versorgung mit Fachärzten ist gerade in diesen Regionen sehr schwach. Die Menschen haben keine Wahl, denn sie können einfach nur in den Ambulatorien wirkliche Hilfe finden. Dieser Gesetzentwurf ist somit eine Strafaktion gegen die ländlichen Regionen.

Ich weise in diesem Zusammenhang auf die schriftlichen Stellungnahmen der Gesundheitslandesräte hin, in denen keine einzige positive Auswirkung auf die ländlichen Regionen angeführt ist. Zudem erlaube ich mir in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass der Burgenländische Landtag bereits in seiner Sitzung vom 14. März 2001 mehrheitlich gegen die Einführung einer Ambulanzgebühr gestimmt hat. Wenn der Herr Bundesminister in seinen Ausführungen von einem dadurch möglich werdenden Ausbau der ärztlichen Betreuung im ländlichen Raum gesprochen hat, mit einem Arzt, sozusagen ums Eck und kurzen Anfahrtswegen, kann ich dem nur entgegnen, dass in mir die Befürchtung aufkommt, dass dieses Gesetz ohne Kenntnis der Lebensumstände in den ländlichen Regionen zu Stande gekommen ist. Oder halten Sie es für realistisch, Herr Bundesminister, dass in meinem Heimatbezirk Oberpullendorf mit einer geographischen Ausweitung von je zirka 40 Kilometer, rund 38 000 Einwohnern, 63 Gemeinden, wovon die größte Gemeinde eine Einwohnerdichte von 3 100 Einwohnern aufweist und die kleinste 100 Einwohner, jeder Bewohner einen Arzt ums Eck vorfinden wird, einen Arzt mit einem besten Versorgungsangebot sozusagen?

Aus diesen eben vorgebrachten und auch anderen Gründen bringe ich folgenden Antrag ein:

Antrag

der Bundesräte Anna Schlaffer und GenossInnen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR auf Erhebung eines Einspruches gegen den Beschluss des Nationalrates vom 2. April 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (412/A)

Die unterzeichneten Bundesräte stellen den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates vom 2 April 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden, Einspruch zu erheben.

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