Bundesrat Stenographisches Protokoll 675. Sitzung / Seite 38

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Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise ... (Bundesrat Konecny: Zur Geschäftsordnung, Herr Präsident!)

Zur Geschäftsordnung erteile ich Herrn Bundesrat Konecny das Wort. – Bitte.

13.36

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien) (zur Geschäftsbehandlung) : Herr Präsident! Der gegenständliche Gesetzesbeschluss des Nationalrates ist, wie bereits erwähnt, lediglich als Initiativantrag im Nationalrat eingebracht worden. Dies bot auch dem Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes keine Möglichkeit, weder zu seiner inhaltlichen verfassungsrechtlichen Richtigkeit noch zu seiner Stellung im Gefüge des Bundesstaates Stellung zu nehmen.

Der Bundesrat hat zu dieser Vorlage keinen Ausschussbericht zu Stande gebracht, weshalb es auch seitens der Bundesratsdirektion keine Möglichkeit und auch keine Notwendigkeit gab, die rechtliche Stellung dieses Beschlusses zu überprüfen.

Der Herr Präsident hat selbstverständlich über den Antrag der Regierungsfraktionen, dass kein Einspruch erhoben werden soll, abzustimmen gehabt.

Nach Meinung der sozialdemokratischen Bundesratsfraktion, die sich auf ein entsprechendes Gutachten stützt, ist wegen des inhaltlich kompetenzändernden Charakters des § 135a Abs. 3 ASVG, wonach die Feststellung der Fälle, die keine Ausnahme bilden, den Krankenanstalten obliegt und daher eine krankenanstaltenrechtliche Regelung ist, die kompetenzmäßig Artikel 12 B-VG zuzuordnen ist, weswegen diese Bestimmung vom Nationalrat auch als Verfassungsbestimmung zu beschließen gewesen wäre – jedenfalls aber hätte gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG eine ausdrückliche Zustimmung des Bundesrates erfolgen müssen – kein verfassungsgemäßer Beschluss des Bundesrates zu Stande gekommen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.38

Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu dieser Mitteilung ist aus meiner Sicht nichts weiter zu veranlassen.

Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt fünf Anfragen, und zwar 1795/J bis 1799/J, eingebracht wurden.

Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen.

Als Sitzungstermin ist Donnerstag, der 19. April 2001, 9 Uhr, in Aussicht genommen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen jene Vorlagen in Verhandlung, die der Nationalrat am 27. und 28. März 2001 verabschiedet hat, soweit sie dem Zustimmungsrecht beziehungsweise Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegen.

Die Ausschussvorberatungen sind für Mittwoch, den 18. April 2001, ab 14 Uhr vorgesehen.

Diese Sitzung ist geschlossen.

Schluss der Sitzung: 13.39 Uhr

 

 

 

 


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