Bundesrat Stenographisches Protokoll 675. Sitzung / Seite 37

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Drittens ist sie unverantwortlich, weil damit nicht die Ambulanzgebühr zu Fall gebracht werden soll, sondern der soziale Frieden in unserem Land.

Viertens ist die Polemik ein trauriges Beispiel von Oppositionspolitik. Die SPÖ war immer stolz auf ihre soziale Kompetenz. (Bundesrat Konecny: Mit Recht!) Im politischen Diskurs – auch in diesem Hause – vermisse ich sie. Das ist schade, nicht begrüßenswert. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Wie gesagt, ich habe keine große Freude mit der Ambulanzgebühr, ich respektiere aber ihre Zielsetzungen und ihre soziale Konzeption, und deshalb werde ich dieser Gesetzesvorlage zustimmen – auch als freiheitlicher Arbeitnehmer. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.34

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall. Danke.

Bevor wir zur Abstimmung gelangen, gebe ich bekannt, dass ich zunächst über den Antrag der Bundesräte Anna Schlaffer und Genossen, gegen den Beschluss des Nationalrates vom 2. April 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden, Einspruch, samt der beigeschlossenen Begründung, zu erheben, abstimmen lassen werde.

Dann werde ich den Antrag der Bundesräte Ludwig Bieringer, Professor Dr. Peter Böhm und Kollegen, gegen den Beschluss des Nationalrates vom 2. April 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben, zur Abstimmung bringen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 2. April 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden.

Es liegt mir hiezu ein Antrag der Bundesräte Anna Schlaffer und Genossen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung vor, gegen den gegenständlichen Beschluss Einspruch, samt der beigeschlossenen Begründung, zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Minderheit.

Der Antrag ist abgelehnt. (Bundesrat Konecny zeigt mit dem Daumen nach unten!)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Ludwig Bieringer, Professor Dr. Peter Böhm und Kollegen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.


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