Bundesrat Stenographisches Protokoll 676. Sitzung / Seite 42

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EU; da brauchen Sie nicht nach Brüssel zu reisen, Sie müssen nur ins Internet hineinschauen –, dann können Sie das auch nachlesen. Das ist überhaupt kein Geheimnis. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Mag. Himmer. ) Wie Sie war ich nicht geringe Zeit live dabei. Sie waren es auch.

Um es noch einmal zu betonen: Budgetpolitik wird niemals ohne inhaltliche Kritik abgehen, egal wer sie macht – das trifft auch auf die alte Regierung zu, das ist überhaupt keine Frage –, und zur Erreichung derselben Ziele sind oftmals verschiedene Wege gangbar. Auch das ist klar. In diesem Sinne hat die Sozialdemokratie in den letzten Wochen einige umfangreiche Gegenkonzepte vorgelegt, die auch im Bereich von Entschließungsanträgen ... (Zwischenruf des Bundesrates Hensler. ) Ich habe gerade vorhin erwähnt, dass verschiedene Wege gangbar sind. Man muss nicht Übereinstimmung darüber erzielen, das ist keine Frage. Jeder hat seine Vorstellungen. Sie werden uns zugestehen, dass wir unsere Vorstellungen haben. (Bundesrat Hensler: Und was sagt Schröder dazu?) Ich bin mir nicht bewusst, dass Schröder der Vorsitzende der österreichischen Sozialdemokraten ist. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Aber wenn Ihnen das besser gefällt, dann ist das kein Problem.

Hier würde im Sinne einer Umverteilung von rund 140 Milliarden Schilling – um diese Größenordnung geht es – eine, wie wir meinen, gerechtere Budgetpolitik Platz greifen, und zwar ohne das Nulldefizit 2002 zu gefährden – eine Gerechtigkeit, die von vielen Experten ebenso gesehen wird, etwa von Helmut Kramer, dem auch, so glaube ich, von Ihrer Seite nicht unterstellt wird, sozialdemokratisch angehaucht zu sein. Er argumentiert in der Regel politisch sehr vorsichtig und tut dieses, wie ich meine, auch zu Recht. Bezüglich der Inzidenz der bisherigen Budgetmaßnahmen trifft Kramer in den Jänner-Monatsberichten des Wifo dennoch einige deutliche Aussagen. Etwa zu den Maßnahmen im Bereich der Verbrauchssteuern und Gebühren führt er wörtlich aus:

Im unteren Drittel der Einkommensverteilung übertrifft die durch diese Maßnahmen ab Mitte 2000 wirksame Mehrbelastung die vorhergehende Entlastung aus der Lohnsteuersenkung deutlich.

Oder zum Einkommensteuersystem meint er: Durch die Änderung des Einkommensteuerrechtes ab 2001 büßen somit sowohl aktive Arbeitnehmer als auch Pensionisten der mittleren Einkommenskategorie am meisten von den Vorteilen aus der Steuerreform 2000 wieder ein.

Zusammenfassend meint der Leiter des Wifo, dass die familien- und steuerpolitischen Maßnahmen der früheren Bundesregierung – ich zitiere – die Einkommensverteilung relativ massiv zu Gunsten der niedrigen und mittleren Einkommen verschoben hätten. Die so genannten Konsolidierungsmaßnahmen der nunmehrigen Regierung – das ist ein Zitat – trafen und treffen ab Anfang 2001 besonders Bezieher niedriger und mittlerer Einkommen, die ein Jahr zuvor als stärker begünstigt erschienen.

Ich glaube, dass die seit Mai letzten Jahres in diesem Haus diskutierten drei Budgetbegleitgesetze nahtlos in dieses Bild passen, wenngleich das vorliegende Budgetbegleitgesetz 2002 ohnehin diesen Namen nur zum Teil zu Recht trägt, denn immerhin werden darin zahlreiche Novellierungen vorgenommen, die mit dem Budget an sich nichts zu tun haben: etwa Artikel 1 Druckfehlerberichtigungsmöglichkeiten, Artikel 2, Bestellung des Aufsichtsrates der Bundesrechenzentrum GmbH, oder Artikel 7, die Neuregelung der Leitung des Amtes der Printmedia Austria AG. All das sind nicht unbedingt Budgetbegleitgesetze. Aber sei’s drum. Es ist sicherlich legitim und zulässig, das so zu tun.

In einem Punkt im Budgetbegleitgesetz 2001 wird aber auch wieder in den Bereich der Wohnungsgemeinnützigkeit eingegriffen. Wir erinnern uns: Damals wurde, entgegen der Vereinbarung in der Präsidiale, ein Abänderungsantrag bezüglich der Wohnungsgemeinnützigkeit eingebracht, der meiner Meinung nach an den Grundfesten der sozialen Wohnpolitik rüttelt. Es ging um die Herausnahme der im ausschließlichen Eigentum von Gebietskörperschaften stehenden gemeinnützigen Bauvereinigungen aus ebendieser Gemeinnützigkeit, und zwar per 1. April 2001. 1. April 2001!


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