Bundesrat Stenographisches Protokoll 676. Sitzung / Seite 56

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Entschädigungsfondsgesetz, das Bundesfinanzgesetz 2001 und das Versöhnungsfonds-Gesetz geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt –, zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt –, zu erheben, ist somit angenommen.

8. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BB-GmbH-Gesetz) (486 und 546/NR der Beilagen sowie 6330 und 6340/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BB-GmbH-Gesetz).

Die Berichterstattung darüber hat Herr Bundesrat Buchinger übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Ludwig Buchinger: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. April 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Kraml. – Bitte.

12.55

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Beim Einkaufen von Waren und Dienstleistungen einen besseren Preis zu erzielen, das ist an sich eine positive Sache. Und das gilt auch für die Beschaffungen des Bundes. Optimierungen und Veränderungen in bestimmten Bereichen sind immer wieder durchzuführen. Dagegen ist nichts einzuwenden. So weit können wir mit Ihnen auch konform gehen.

Die Frage ist allerdings, wie gehe ich an das Ganze heran, welche Möglichkeiten werden damit geschaffen. Genau dieses "Wie gehe ich an die Sache heran" ist es, das uns eine Zustimmung nicht möglich macht.


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