Bundesrat Stenographisches Protokoll 676. Sitzung / Seite 68

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich glaube, wir haben zwei Schienen. Auf der einen Seite brauchen wir bei Vergehen die entsprechende Härte des Gesetzes. Diesbezüglich sind wir uns, so glaube ich, grundsätzlich einig. Man hat oft den Eindruck, dass Täter zu Opfern werden, und das kann und darf es nicht sein. Auf der anderen Seite brauchen wir die entsprechende Prävention. Dazu brauchen wir eigentlich nicht viel festzuschreiben. Das geschieht bereits in einem sehr hohem Maße und kann sich auch durchaus noch weiter entwickeln.

Die Drogenproblematik in unserer Gesellschaft macht auch vor der Schule nicht Halt und fordert natürlich entsprechende Gegenmaßnahmen. Die österreichische Schule hat neben dem Bildungsauftrag zunehmend Erziehungsaufgaben zu bewältigen, weil die Gesellschaft immer öfter damit überfordert zu sein scheint. Die Schule läuft Gefahr, sozusagen eine "Reparaturwerkstätte" für gesellschaftliche Versäumnisse zu werden. Für viele Jugendliche bleibt diese Entwicklung natürlich nicht ohne Wirkung. Orientierungslosigkeit, Zukunftsängste, unbeantwortete Sinnfragen kanalisieren sich oft in Panik und führen sehr oft zur Flucht in die Sucht.

Die Schule ist keine Insel der Seligen; das gilt besonders auch in Bezug auf die Drogenproblematik. Das Thema Sucht darf nicht tabuisiert werden. Man sollte es offen und ehrlich angehen, offen aussprechen und diskutieren. Da gibt es nichts zu verheimlichen. Wenn man weiß, dass nach Schätzungen von Europol etwa nur 10 Prozent des tatsächlichen Drogenmarktvolumens aufgedeckt werden, müssen bei uns die Alarmglocken läuten.

Es muss daher eine Allianz gegen Drogen geben: auf der einen Seite die absolute gesetzliche Härte gegenüber den Tätern und auf der anderen Seite, wie es zum Beispiel in Salzburg eine Initiative gegen Drogen gibt, eine Allianz gegen Drogen unter Einbeziehung der Elternvereine, interessierter Schülerinnen und Schüler, interner Experten des Landeschulrates und externer Experten. Ich glaube, dann kann man wirklich präventiv tätig werden.

Die Schule darf keine Spielwiese für Drogenhändler sein. Hier hat die Härte des Gesetzes zuzuschlagen, und daher bekennen wir uns zu dieser Verschärfung der Strafen, um das bereits im Keim zu ersticken. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.40

Präsident Ing. Gerd Klamt: Als Nächster hat sich Herr Bundesrat Christoph Hagen zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

13.41

Bundesrat Christoph Hagen (Freiheitliche, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! "Lebenslang" für Drogendealer im großen Stil, im Kampf gegen den organisierten, schweren Suchtgifthandel – eine Forderung, die meiner Meinung nach von jedem in diesem Haus vertreten werden kann. Es wundert mich schon, dass die Kolleginnen und Kollegen der SPÖ im Ausschuss dagegen gestimmt haben, geht es doch in diesem Gesetz gegen die Drogenbosse, also Mafiosi im organisierten Drogenhandel, und nicht gegen den kleinen Kiffer.

In der vorliegenden Novelle des Suchtmittelgesetzes ist damit die wichtigste Änderung die Ausdehnung der Strafdrohung auf lebenslange Freiheitsstrafe für Drogenhändler – und jetzt kommt es! –, die in Verbindung mit einer größeren Zahl von Menschen mit einer großen Menge Suchtgift führend tätig sind, also die Drogenbosse. Diese lebenslange Strafdrohung gibt es im europäischen Umfeld bereits in fünf Staaten, nämlich in Frankreich, Großbritannien, Irland, Griechenland und Luxemburg, und dies vermutlich aus gutem Grund, denn Drogenhandel ist Mord auf Raten.

Die SPÖ, die sonst immer sehr europafreundlich ist, stimmt dagegen. Warum stimmen Sie da nicht dafür? – Ein Drogendealer nimmt in Kauf, dass sein Kunde ins Elend und damit meist in den frühen Tod stürzt. Wenn im österreichischen Strafrecht die Höchststrafe für dieses Delikt bei 20 Jahren liegt und somit mit Raub oder Brandstiftung gleichgestellt ist, dann muss ich sagen, ist dies für mich nicht einleuchtend, denn Drogenhandel ist Mord auf Raten. Deshalb war eine Anhebung des Strafmaßes auf "lebenslang" mehr als nur notwendig, steht doch auf Mord auch eine Strafdrohung von lebenslanger Höchststrafe.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite