Bundesrat Stenographisches Protokoll 676. Sitzung / Seite 71

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Da vermisse ich eigentlich eine breite Zustimmung, denn ich habe heute hier in dieser Debatte kein Argument gehört, das sich gegen diese Straferweiterung ausgesprochen hat. Jene irregeleiteten "Gutmenschen" in der Führungsebene von Drogenbanden existieren nur in den Vorstellungen von Einem  – oder leider anscheinend mehreren. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

In § 29 geht es um die Hinzufügung der Worte "im Internet". – Gerade dieses Medium, das die Informations- und Kommunikationstechnologie revolutioniert hat und zu einem echten globalen Medium – dem ersten globalen Medium – geworden ist, birgt leider auch seine Schattenseiten. Denken wir nur an den traurigen und abscheulichen Bereich der Kinder-Pornographie! Hier haben jugendliche Interessierte und gnadenlose, skrupellose Drogendealer anonymen Zugang zueinander.

Eine dezidierte Anführung des Internet im Gesetzestext im Zusammenhang mit der Aufforderung zum Suchtgiftmissbrauch oder jeglicher Propaganda in diesem Zusammenhang ist dringend notwendig, da das Internet seit geraumer Zeit auch zu illegalen Werbezwecken im Zusammenhang mit Drogen verwendet wird. Es ist auch interessant, gewisse Homepages zu betrachten und zu lesen, wie dort zu Drogen Stellung genommen wird.

Viertens geht es um die Abänderung in § 35 Abs. 2. Es heißt hier, dass ebenso vorzugehen ist, wenn während einer Probezeit eine weitere Tat begangen wird. – Während die probeweise Anzeigenrücklegung nach § 35 Abs. 1 als obligatorisch gesehen werden kann, wird sie nun nach § 35 Abs. 2 fakultativ, das heißt, im Wiederholungsfall innerhalb der Probezeit ist sie im Ermessen der Strafverfolgungsbehörde. Das heißt konkret, eine Zurücklegung der Anzeige ist nicht ausgeschlossen, aber, meine Damen und Herren, es ist im Regelfall davon Gebrauch zu machen. Es geht darum, dass in bestimmten Fällen eingehende gesundheitsbezogene Interventionen zur Bedingung für eine weitere Anzeigenrücklegung gemacht werden können.

Diese vier Änderungen wurden von manchen politischen Vertretern zu einer Glaubensfrage in der österreichischen Drogenpolitik gemacht. Ich glaube – und davon bin ich persönlich auch überzeugt –, der eingeschlagene und von einer breiten Basis bisher mitgetragene Weg des Helfens und Heilens statt Strafens wird durch diese Gesetzesänderung nicht verlassen.

Therapie und Hilfe für Betroffene und Prävention sind für mich persönlich die wichtigsten Grundpfeiler in der österreichischen Drogenpolitik. Hier wird auch im Bereich der Schulen und Jugendorganisationen – ich danke meinem Kollegen Saller für seine Ausführungen –, aber auch in sozialen Einrichtungen und innerhalb der Exekutive viel gute Arbeit geleistet, und ich danke jedem Einzelnen dafür. Es ist dies sicherlich ein Bereich, der in unserer Gesellschaft nach wie vor eine gewisse Grauzone darstellt.

Die Drogenproblematik ist aber heute längst nicht mehr auf den städtischen Bereich konzentriert. Es ist für fast jeden interessierten Jugendlichen an fast jedem Ort in Österreich möglich, fast alles zu haben – leider. Das bestätigen mir Gespräche mit Jugendlichen in meinem Heimatbezirk und die Aushebung eines Drogenringes mit fast 100 Betroffenen, großteils Jugendlichen. Die Aussage eines der Haupttäter: Was wolln’S, Herr Inspektor, warum tun Sie sich die Arbeit an?, mir passiert doch eh wieder nichts!, stimmt nachdenklich und mag für manche Anlass zur Resignation sein.

Verharmlosung und Resignation sind aber der falsche Weg, und ich wende mich auch entschieden gegen jene "No-Future"-Propheten, die einen gefährlichen geistigen Nährboden für orientierungslose Neugierige bereiten. Ich sage Ihnen abschließend dafür aber umso deutlicher: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Stimmen Sie mit mir darin überein: "No future" den Drogendealern in diesem Land und jenen, die mit einem Großteil der Jugendlichen Geschäfte machen, von denen ein Teil mit dem Leben bezahlen wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

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