Bundesrat Stenographisches Protokoll 676. Sitzung / Seite 73

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16. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewährleistungsrecht im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch und im Konsumentenschutzgesetz sowie das Versicherungsvertragsgesetz geändert werden (Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz – GewRÄG) (422 und 522/NR sowie 6348/BR der Beilagen)

17. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem im Aktiengesetz, im Handelsgesetzbuch und im Börsegesetz Regelungen über Optionen auf Aktien getroffen werden (Aktienoptionengesetz – AOG) (485 und 523/NR sowie 6349/BR der Beilagen)

18. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zur Regelung der elektronischen Übermittlung von Jahresabschlüssen das Handelsgesetzbuch, das 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (447 und 524/NR sowie 6350/BR der Beilagen)

Präsident Ing. Gerd Klamt: Wir gelangen nun zu den Punkten 16 bis 18 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Gewährleistungsrecht im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch und im Konsumentenschutzgesetz sowie das Versicherungsvertragsgesetz geändert werden,

ein Bundesgesetz, mit dem im Aktiengesetz, im Handelsgesetzbuch und im Börsegesetz Regelungen über Optionen auf Aktien getroffen werden, und

ein Bundesgesetz, mit dem zur Regelung der elektronischen Übermittlung von Jahresabschlüssen das Handelsgesetzbuch, das 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden.

Die Berichterstattung über die Punkte 16 bis 18 hat Herr Bundesrat Dr. Robert Aspöck übernommen. Ich bitte um die Berichte.

Berichterstatter Dr. Robert Aspöck: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Der Herr Präsident hat die Überschriften der Tagesordnungspunkte 16, 17 und 18 bereits vorgelesen. Es liegen Ihnen die Berichte auch schriftlich vor.

Ich darf daher zu Tagesordnungspunkt 16 abschließend sagen: Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. April 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Das Gleiche gilt für Tagesordnungspunkt 17, auch da hat der Herr Präsident bereits vorgebracht, worum es geht, es liegt Ihnen alles schriftlich vor.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. April 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Gleiches gilt auch für Tagesordnungspunkt 18, auch dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. April 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Ich danke für die Berichterstattung.


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