Bundesrat Stenographisches Protokoll 676. Sitzung / Seite 74

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Brunhilde Fuchs. Ich erteile es ihr.

14.03

Bundesrätin Brunhilde Fuchs (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Zuerst das Positive: Die sozialdemokratische Fraktion wird jener Gesetzesänderung, die eine elektronische Übermittlung von Jahresabschlüssen ermöglichen wird, gerne zustimmen. Der elektronische Rechtsverkehr ist ein Gebot der Zeit, daher sollten wir alle Möglichkeiten, die uns die moderne Technik bietet, nutzen, um effizient arbeiten zu können – zum Vorteil und im Interesse der Firmen sowie der Justiz.

Nun aber zu den Änderungen des Konsumentenschutzgesetzes und des Aktiengesetzes, denen meine Fraktion nicht zustimmen wird. Ich bedaure dies, weil ich weiß, dass dieses Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz ein sehr wichtiges und für den Konsumenten bedeutsames Gesetz hätte werden können. Hätten die Regierungsfraktionen den exzellenten, schon beschlossenen Entwurf der Beamten des Justizministeriums nicht nach Interventionen verschiedener Lobbyisten geändert, dann hätten wir mit Freuden zugestimmt. Nunmehr ist aber leider nur EU-Recht in nationales Recht transferiert worden, ohne mutige, weitergehende Maßnahmen für die österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten zu setzen. Diese Chance ist leider nicht genützt worden.

Rechtsschutz und Rechtssicherheit können für mich nicht im Verkürzen oder Verzichten von Gewährleistungsfristen liegen, auch wenn es nur Unternehmer "unter sich" – unter Anführungszeichen – betrifft. (Bundesrat Dr. d′Aron: Das ist ja verlängert worden!) Es gibt auch unter diesen Abhängigkeiten und Ungleichgewichtigkeiten, daher glaube ich nicht, dass von freier Entscheidungsmöglichkeit gesprochen werden kann.

Auch die Beweislastumkehr im Zusammenhang mit Mangelschäden geht zu Lasten der Konsumenten, denn Sachverständigengutachten kosten in der Regel den Konsumenten sehr viel Geld.

Immaterieller Schadenersatz im Bereich des Tourismus ist gar nicht angedacht worden, obwohl wir alle wissen, dass gerade Urlaub und Freizeit sensible Bereiche sind, weil man nach einem verpatzten Urlaub wieder ein Jahr auf Erholung warten muss. In dieser Hinsicht wäre Handlungsbedarf gegeben.

Meine Damen und Herren! Kurz noch einige Bemerkungen zum Aktienoptionengesetz: Die Bestimmungen, die zu einer besseren Transparenz der Börse führen sollen, sind sehr zu begrüßen. Die Wiener Börse braucht dringend solche Verbesserungen. Nicht so positiv sehen wir aber, dass die Gewährung von Aktienoptionen nicht nur an Mitarbeiter beziehungsweise an das Management erleichtert und vereinfacht wird, sondern dass künftig auch Aufsichtsratsmitglieder einbezogen werden sollen. Das war ursprünglich nicht vorgesehen und ist nicht in unserem Sinn.

Wir haben berechtigte Bedenken, dass eine mögliche Gewinnmaximierung einen Abbau von Arbeitsplätzen bedeuten kann. In Deutschland ist diese Entwicklung deutlich zu sehen. Auch entsprechende Untersuchungen zeigen, dass die Möglichkeit, Aktienoptionen zu erhalten, die Mitglieder von Aufsichtsräten sehr wohl beeinflusst. Riskanten Geschäften wird gelegentlich oder sogar häufig zugestimmt, die Arbeitnehmer bleiben dabei auf der Strecke. Dem können wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten nicht zustimmen!

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Gestatten Sie mir bitte noch einige private Worte außerhalb der Tagesordnung. Ich möchte mich heute von Ihnen verabschieden, denn ich werde dieses Gremium verlassen. Es war eine schöne Zeit, und ich werde mich mit Freude an diese eineinhalb Jahre zurückerinnern.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite