Bundesrat Stenographisches Protokoll 676. Sitzung / Seite 92

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Westenthaler hat ihn auch aufgefordert zurückzutreten, wenn er noch einen Funken Anstand habe. Er hat ihn als "eklatanten Störfaktor der Regierung" bezeichnet. Er hat, was immer das im Zusammenhang mit einem Regierungsbeauftragten für ein Wortbild ist, festgestellt: Der Ofen – nicht Busek – ist aus. Wenn er bleibt, dann bleibt er. Es interessiert uns aber dann nicht mehr, wessen Auftrag er hat. Busek kann bestenfalls noch Beauftragter der ÖVP sein.

Jetzt kommen wir der Neuzeit näher. Nach einem relativ ruhigen Herbst, weil die Koalition mit anderen Dingen, nämlich mit der Vorbereitung von Wahlniederlagen und dem nachfolgenden Lecken der Wunden sowie der Entdeckung der herzlosen Politik und ähnlichen wichtigen Dingen beschäftigt war (Heiterkeit bei der SPÖ – Bundesrat Marizzi: Speed kills!), hat es dann eine neue Auseinandersetzung gegeben, und zwar als sich Herr Dr. Busek aufmachte, um in Paris in Ausübung seiner Funktion tätig zu werden. (Bundesrat Marizzi: "Gefährlich"!)

Herr Westenthaler, der es ganz genau wissen muss, hat gemeint, man müsse hoffen, dass der Besuch Buseks in Paris für Österreich nicht zum Nachteil gerät – bitte aufpassen! –, da immer dann, wenn linke Politiker – also der bekannt linksextreme, durch Kenntnis der Internationale ausgezeichnete Dr. Erhard Busek – nach Frankreich reisen, Österreich nicht gut aussteigt. (Bundesrat Dr. Nittmann: Internationale absingen!)

Es hat dann weiter besagter Herr Folgendes formuliert: Herr Busek ist nicht mehr Regierungsbeauftragter – obwohl zumindest der österreichischen Öffentlichkeit ein gegenteiliger Regierungsbeschluss nicht bekannt ist –, sondern maximal Beauftragter der Frau Außenministerin. Er kann daher auch nicht für die gesamte Regierung eine Auslandsreise nach Paris oder wohin auch immer antreten. – Zitatende.

Nun ja: Da gibt es jemanden, der durch Beschluss der Bundesregierung zu etwas bestellt wird. Dann gibt es jemanden – im Zeitungsgewerbe nennt man das, was der Herr Westenthaler tut, Stehsatz –, der bei jeder sich bietenden Gelegenheit aus dem Stehsatz auftaucht und den Satz "Busek böse" in jeweils anderen verbalen Variationen abhandelt.

Ich glaube, dass die Österreicherinnen und Österreicher, aber vor allem auch unsere Partnerstaaten, ein Recht darauf haben zu erfahren, wer Herr Dr. Busek eigentlich ist: der Referent für die Kenntnis der Internationale, der Regierungsbeauftragte für die Osterweiterung, der Regierungsbeauftragte maximal der Frau Außenministerin – was immer das für eine Wertung sein soll – oder nur der ÖVP oder doch der ganzen Regierung?

Ich glaube, dass das ein guter Grund ist, die beiden Protagonisten dieser Diskussion zu einer klaren Stellungnahme aufzufordern. Wir haben im Vorfeld komplikationslos geschäftsordnungsmäßigen – Wünsche wären nicht zu äußern gewesen – Bedenken Rechnung getragen. Es geht uns nämlich um die Sache, allerdings um eine sehr wichtige Sache und nicht darum, an einer Formulierung zu kleben. Aber es ist mir wichtig, vom Herrn Staatssekretär, der den Herrn Bundeskanzler vertritt, zu erfahren, ob dieser Regierungsbeschluss tatsächlich in Geltung steht. (Bundesrat Marizzi: Ist er es, oder ist er es nicht?) Ich würde auch gerne von der Frau Vizekanzlerin, die an dieser Beschlussfassung mitgewirkt hat, erfahren, wie das aus ihrer Sicht aussieht.

Es kann nicht gleichzeitig Tag und Nacht sein, man kann nicht gleichzeitig ein Mandl und ein Weibl sein, und man kann nicht gleichzeitig Regierungsbeauftragter oder es nicht sein. (Bundesrat Dr. Nittmann: Durchaus!) Man kann jedenfalls nicht Regierungsbeauftragter und Nichtregierungsbeauftragter gleichzeitig sein; wenn man das versucht, dann sei es entweder in dieser Frage die österreichische Außenpolitik, die Bundesregierung – was nicht wirklich ein Jammer wäre – oder aber Herr Dr. Busek.

Ich glaube, dass in dieser und in vielen anderen Fragen die Bundesregierung gut beraten wäre, klare Verhältnisse herzustellen. Man kann auch nicht gleichzeitig 24 oder 30 Monate Kündigungsschutz in der Karenzzeit haben. Man kann nicht gleichzeitig das eine und das Gegenteil davon tun, aber man kann natürlich mit verschiedenen Stimmen in der Öffentlichkeit diskutieren und versuchen, zu einem Ergebnis zu kommen. Am Diskutieren besteht wenig Mangel – außer es geht um solch "herzvolle" Dinge wie die Besteuerung der Unfallrenten oder solch "herzvolle"


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