Bundesrat Stenographisches Protokoll 676. Sitzung / Seite 94

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der zur Normalität zurückzuführen. Diese Möglichkeit haben wir in Nizza geschaffen, indem wir die EU erweiterungsfähig gemacht haben. Gleichzeitig hat Österreich in enger Abstimmung und gemeinsam mit Deutschland, da wir beide von allen EU-Ländern auf Grund der langen Grenze zu den Beitrittskandidaten am direktesten betroffen sind, beim Gipfel in Stockholm im vergangenen Monat eine Lösung für den besonders sensiblen Bereich des Arbeitsmarktes durchgesetzt, die inzwischen auch von der Europäischen Kommission aufgegriffen worden ist. Es wird eine fünfjährige Übergangsfrist für den Arbeitsmarktbereich geben; dieser Beschluss kann nur einstimmig, also auch nur mit der Stimme Österreichs, vor Ablauf dieser Frist geändert werden. Darüber hinaus kann jedes Mitgliedsland eine Verlängerung der Frist um weitere zwei Jahre verlangen.

Wir sehen die richtig gemachte Erweiterung der Union um unsere Nachbarstaaten nicht nur als historische Chance und als Verpflichtung an, sondern auch als große wirtschaftliche Möglichkeit für unser Land, die Spitzenposition als wohlhabendes und erfolgreiches Land weiter auszubauen. Österreich hat wie kein anderes Land der EU vom Fall des Eisernen Vorhangs profitiert. 15 000 Österreicherinnen und Österreicher haben Arbeitsplätze und ein gesichertes Einkommen, die direkt vom Export dieser Länder abhängen.

Seit der Ostöffnung ist die Zahl der unselbständig Beschäftigten in Österreich durch diese Öffnung um 57 000 gestiegen. 14 600 Unternehmen in diesen Ländern stehen unter österreichischer Beteiligung oder unter österreichischem Einfluss. In diesen Ländern ist Österreich ein wichtiger Investor. Gleichzeitig steigt aber gerade durch diese Firmenverflechtungen auch die Beschäftigung in Österreich weiter an.

Die Regierung ist sich in der Frage der Osterweiterung der Union durchaus einig. Viel auffallender hingegen sind die Divergenzen zwischen Teilen der Sozialdemokratischen Partei; eine Klärung im Hinblick auf eine Erweiterung und das Ansehen Österreichs in Europa wäre durchaus dienlich.

Sehr geehrte Damen und Herren! Erlauben Sie mir, in Beantwortung Ihrer Fragen wie folgt Stellung zu nehmen:

Zu Frage 1:

Dr. Erhard Busek wurde am 14. März 2000 von der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf Grund einer entsprechenden Ermächtigung der Bundesregierung zum Beauftragten für Fragen im Zusammenhang mit der EU-Erweiterung bestellt. Dr. Erhard Busek berät das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten im Zusammenhang mit der EU-Erweiterung insbesondere bei der innerösterreichischen Verhandlung und Formulierung von Verhandlungsrichtlinien und -positionen und informiert das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten über Anliegen und Haltungen der Beitrittskandidaten.

Zu den Fragen 2 und 3:

Aufgabe von Erhard Busek ist es insbesondere, in enger Zusammenarbeit und Koordination mit dem verhandlungsführenden Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten durch Kontakte den Beitrittskandidaten die österreichischen Positionen nahe zu bringen und verständlich zu machen, in den Medien, in der Öffentlichkeit der Beitrittskandidaten diese Positionen durch Vorträge, Interviews, Pressekonferenzen und so weiter darzulegen und zu erläutern, das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten über Anliegen und Haltungen der Beitrittskandidaten im Zusammenhang mit der Erweiterung zu informieren. Diese Aufgaben nimmt Dr. Busek wahr.

Zu Frage 4:

Diese Frage stellt keinen Gegenstand der Vollziehung dar.

Zu Frage 5:

Ich sehe in der Frage der Erweiterung keinen Konflikt zwischen den Regierungsparteien. Im Gegenteil: Die gemeinsamen Positionen zum Gipfel von Nizza, bei dem die EU erweiterungsfähig gemacht wurde, sowie die schon eingangs erwähnten Erfolge bei den Übergangsregelungen


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