Bundesrat Stenographisches Protokoll 676. Sitzung / Seite 98

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österreichischen Agrarbetriebe nicht unter die Räder kommen, indem es zu entsprechenden Öffnungen kommt. Wir wollen vielmehr, dass die entsprechend hohen Standards zur Sicherung der Gesundheit von Pflanzen und Nutztieren (Bundesrat Marizzi: Richtig!) sowie zum Schutz der Umwelt in diesen Ländern auch wirksam und vollständig umgesetzt werden. (Bundesrat Marizzi: Sehr richtig!)

Ich würde mir auch wünschen, dass man jetzt einmal anerkennt, dass das, was wir seit vielen Jahren als Fehlentwicklungen in der gemeinsamen Agrarpolitik bezeichnet haben und was dazu geführt hat, dass durch Massentierhaltung, durch Massenproduktion in diesem Bereich (Ruf bei der SPÖ: Da ist sicher die SPÖ schuld!) die Lebensmittelsicherheit und Nahrungsmittelsicherheit und damit auch die Gesundheit und das Leben der Bürger in Europa nachhaltig gefährdet sind (Bundesrätin Schicker: Das müssen Sie Ihrem Koalitionspartner sagen! Für Massentierhaltung ist die SPÖ nicht zuständig!), der falsche Weg war und dass Europa und Österreich dringend aufgefordert sind, diesbezüglich neue Wege zu gehen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Im Einklang mit den maßgeblichen EU-Beschlüssen ist gemäß den Schlussfolgerungen des Rates auch auf die frühzeitige Stilllegung von Reaktoren zu drängen, die nicht den Sicherheitsstandards entsprechen. Gerade Temelin hat gezeigt, wie aktuell diese Frage ist. Es muss auch den Beitrittskandidatenländern klargemacht werden, dass jemand, der Mitglied einer Gemeinschaft sein möchte, auch die Spielregeln dieser Gemeinschaft zu achten und zu respektieren hat. Das gilt insbesondere auch für Temelin. Das ist eine Existenzfrage für die österreichische Bevölkerung, nicht nur in Oberösterreich an der Grenze, sondern insgesamt für das ganze Land. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wir werden außerdem bei den Erweiterungsverhandlungen dafür Sorge tragen, dass es auch den gleichen Zugang zum Recht für In- und Ausländer und die Nichtdiskriminierung auf Grund nationaler Herkunft und Sprachzugehörigkeit bei Vermögensrestitutionen und Privatisierungen gibt. Das ist auch im Regierungsprogramm enthalten. Es muss auch möglich sein, in den Erweiterungsverhandlungen die Einhaltung von Menschenrechtsgrundsätzen, von Grundrechten zur Diskussion zu stellen, das heißt, es muss auch die Diskussion über menschenrechtswidrige Beschlüsse wie die AVNOJ-Beschlüsse oder die Beneš-Dekrete in diesen Staaten möglich sein. Auch das ist ein wichtiges Thema im Zusammenhang mit der Erweiterung. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Bundesrat Dr. Nittmann: Sehr gut!)

Im Interesse der inneren Sicherheit Österreichs bilden eine effiziente Außengrenzsicherung und die Fähigkeit zur Übernahme der mit dem Schengen-System verbundenen Standards und Regelungen auch eine wesentliche Voraussetzung für den Beitritt. Ein verstärktes gemeinsames Vorgehen auch gegen die grenzübergreifende Kriminalität in diesem Bereich ist besonders wichtig, ebenso wie die Sicherstellung, dass die Außengrenzen der Europäischen Union, insbesondere auch die künftigen Außengrenzen, so gesichert sind, dass es uns möglich ist, diese Standards auch einzuhalten.

Ich stimme daher mit dem Erweiterungskommissar Verheugen insofern überein, als auch er vor einer übereilten Erweiterung gewarnt hat, die nicht gut vorbereitet ist. Er sagt, genauso wie wir, dass es in diesem Zusammenhang nicht auf das Tempo, sondern auf die Qualität ankommt, dass es nicht darum geht, die Erweiterung so schnell wie möglich durchzuführen, sondern so gründlich wie möglich, also darum, sie so gut wie möglich vorzubereiten, damit die Osterweiterung – eines der wichtigsten Projekte der Europäischen Union – ein Erfolg wird, und zwar nicht nur für Österreich und die derzeitigen Mitgliedstaaten, sondern vor allem auch für die neuen Beitrittskandidatenländer. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

16.37

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit jedes Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Zu Wort gemeldet hat sich als Erster Herr Bundesrat Marizzi. – Bitte.


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