Bundesrat Stenographisches Protokoll 677. Sitzung / Seite 9

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Bundesrat Dr. Ferdinand Maier (ÖVP, Wien): Ich gelobe.

Schriftführerin Hedda Kainz: Stefan Schennach.

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Ich gelobe.

Schriftführerin Hedda Kainz: Harald Reisenberger.

Bundesrat Harald Reisenberger (SPÖ, Wien): Ich gelobe.

Schriftführerin des Bundesrates Hedda Kainz: Reinhard Todt.

Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Ich gelobe.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Ich begrüße die neuen beziehungsweise wiedergewählten Mitglieder des Bundesrates recht herzlich in unserer Mitte. (Allgemeiner Beifall. – Die eben gewählten Bundesratsmitglieder gratulieren einander mittels Handschlag.)

Fragestunde

Präsident Ing. Gerd Klamt: Ich beginne jetzt – um 9.39 Uhr – mit dem Aufruf der Anfragen.

Bundesministerium für Justiz

Präsident Ing. Gerd Klamt: Wir kommen nunmehr zur 1. Anfrage, 1162/M-BR/01, an den Herrn Bundesminister für Justiz.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Gottfried Kneifel, um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es häufen sich in letzter Zeit die Kfz-Schadensfälle, bei denen mit den Mindestdeckungssummen die Schadensereignisse nicht mehr bereinigt werden können. Meine Frage lautet daher:

1162/M-BR/01

Wann ist mit einer Erhöhung der Mindestdeckungssummen in der Kraftfahrzeughaftpflicht zu rechnen?

Präsident Ing. Gerd Klamt: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Seitens des Bundesministeriums für Justiz sind diesbezüglich die legistischen Vorarbeiten abgeschlossen. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist in Begutachtung gegangen, der letzte Konsens der Parteien in dieser Frage liegt aber noch nicht vor.

Das Thema ist aus meiner Sicht von Ihnen richtig als ein relevantes Thema angesprochen worden. Wir bemühen uns darum, diese Novelle sowohl im Bereich des Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetzes als auch im Bereich der Haftpflichtversicherungssummen durchzubringen. Die derzeitigen Höchstsummen sind gesetzlich gesehen 15 Millionen Schilling für Personenschäden. Das scheint auch mir etwas wenig zu sein, wenn man auch hinzufügen muss, dass die Mehrzahl der Österreicher – wir glauben, dass es zirka 80 Prozent sind – bereits freiwillig höher versichert ist.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.


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