Bundesrat Stenographisches Protokoll 677. Sitzung / Seite 10

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Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Herr Bundesminister! Es wäre in diesem Zusammenhang auch interessant zu hören, wie sich die Mindestdeckungssummen im europäischen Vergleich gestalten, also in Bezug auf Österreich.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Im europäischen Vergleich liegt Österreich im Hinblick auf die Versicherungssummen der Höhe nach schlecht, nämlich im untersten oder unteren Bereich. In Deutschland beträgt zum Beispiel die Mindestversicherungssumme 105 Millionen Schilling, andere Länder in der EU haben überhaupt keine Obergrenze.

Ich glaube, dass wir diesbezüglich etwas unternehmen sollten, wie ich schon in meiner ersten Antwort gesagt habe. (Bundesrat Kneifel: Können Sie das etwas genauer sagen!) Ich kann die Länder auch im Detail nachreichen. Wir haben eine genaue Liste. Ich glaube, ähnlich ungünstig liegt außer Österreich nur Griechenland, ansonsten sind die Bürger aller anderen Länder eher höher, aus meiner Sicht also besser versichert.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Hedda Kainz gemeldet. – Bitte.

Bundesrätin Hedda Kainz (SPÖ, Oberösterreich): Herr Bundesminister! Eine Frage drängt sich geradezu auf: Hat es in diesen Beratungen auf eine Erhöhung der Deckungssummen auch Ansätze der Versicherungswirtschaft gegeben, damit auch weitere Prämienerhöhungen zu begehren?

Präsident Ing. Gerd Klamt: Bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Wir sind in dieser Frage sehr aufmerksam, und zwar auch aus dem Anlass der Umstellung des Schillings auf den Euro. Hier möchten wir auch jeden Vorwand für eine Erhöhung der Prämien vermeiden. Die Versicherungen sprechen das nicht direkt an, aber wir rechnen damit, dass eine Erhöhung der Haftpflichtversicherungssummen auch zu einer Prämienerhöhung führen wird.

Da wir nicht die Ursache für eine Erhöhung sein möchten, die im inneren Zusammenhang nicht gerechtfertigt ist, führen wir diesbezüglich noch Gespräche mit den Versicherungen. Es soll nicht so sein, dass eine an sich gerechtfertigte, auf das europäische Niveau heranführende Erhöhung der Mindestdeckungssummen zu der Antwort der Versicherung führt, dass deshalb jetzt die Prämien erhöht werden müssen.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Engelbert Weilharter gemeldet. – Bitte.

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Bundesminister! Worin liegen die Vorteile einer Anhebung der Mindestdeckungssummen?

Präsident Ing. Gerd Klamt: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Die Vorteile liegen darin, dass bei Verkehrsunfällen mit sehr hohen Schadenssummen, also insbesondere 15 Millionen Schilling übersteigenden Summen, die Leute, die zum Beispiel schuldhaft einen solchen Verkehrsunfall verursacht haben, nicht zur persönlichen Haftung herangezogen werden müssen.

Wir müssen aber auch andere Dinge bedenken: Es sind in den Verträgen oft "versteckte" – unter Anführungszeichen – Formulierungen enthalten, die Gefahrenquellen sein können. Zum Beispiel muss man sich, was viele Österreicher nicht wissen oder ihnen nicht gewärtig ist, bei so genannten Gefahrentransporten zusatzversichern lassen, um nicht aus der Haftung herauszufallen. Schon wenn man eine Camping-Gasflasche transportiert, kann es passieren, dass in diesem Fall die Versicherung wegfällt.


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