Bundesrat Stenographisches Protokoll 677. Sitzung / Seite 51

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die wir übernommen haben, dies vorsehen. Ich habe bereits im Parlament klargestellt, dass die Berichte genau in derselben Art und Weise erfolgen werden, wie das international auf Grund dieser Gesetzeslage notwendig ist.

Zu den Kriegsmaterial-Vermittlungsgeschäften ist zu sagen: Wir haben die Erfassung aller Kriegsmaterial-Vermittlungsgeschäfte durch Übernahme in das Regelungsregime des Kriegsmaterialiengesetzes festgelegt. Das bedeutet eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem bisherigen Zustand. Wir regeln die Vernichtung ausgeschiedener Leichtwaffen aus dem Bestand des Bundesheeres, und wir regeln, wann und wie die Bewegung von Truppen nach und durch Österreich gestattet werden kann.

Herr Bundesrat Gudenus! Erlauben Sie mir auch hier eine rechtliche Klarstellung: Was das Truppenaufenthaltsgesetz betrifft – ich freue mich, dass wir einer Meinung sind –, muss ich sagen, auch wenn Sie das in den entsprechenden Unterlagen nicht vorgefunden haben: Selbstverständlich wird das Truppenaufenthaltsgesetz ausschließlich vom Außenamt und von der Landesverteidigung vollzogen, wir haben hier keine Vollzugsmöglichkeiten! Das ist genau das, was Sie angeregt und dringend moniert haben. Ich darf Ihnen sagen, das ist Zweck und Ziel dieses Gesetzes. Genauso wie Sie sich das vorgestellt haben, wird das auch umgesetzt.

Wir haben eine Klarstellung bei den ABC-Waffen vorgenommen und schließlich auch eine Klarstellung im Waffengesetz, wonach Regelungen des Waffengesetzes so lange auf einen Gegenstand anzuwenden sind, solange dieser einen verwendungsfähigen Teil einer Schusswaffe enthält.

Ich bin davon überzeugt, dass diese gesetzlichen Grundlagen, die hier dem Bundesrat zur Diskussion und zur Beschlussfassung vorliegen, wesentliche Elemente einer Vereinfachung, einer rascheren und präziseren Handlungsanleitung für unsere Beamten sind und auch eine Verbesserung im internationalen Kontext in Darstellung und Durchführung unseres Neutralitätsstandpunktes sein werden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.33

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Mai 2001 betreffend eine Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta) (421 und 556/NR sowie 6358/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung: Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Freiberger übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.


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