Bundesrat Stenographisches Protokoll 677. Sitzung / Seite 59

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oder Minderheitensprachen im Bildungswesen und in den Medien sicherzustellen und ihre Verwendung in Justiz und Verwaltung, im Wirtschafts- und im Sozialleben sowie bei kulturellen Tätigkeiten zu erlauben und zu fördern.

Die vorliegende Charta löst aber nicht zufrieden stellend die Nichtgleichbehandlung des Ungarischen und des Kroatischen in Wien. Für die burgenländischen Kroaten in Wien ist dies ein Rückschritt hinter die bereits bestehende Anerkennung als Teil der burgenländisch-kroatischen Volksgruppe.

Schon seit dem Jahr 1993 gibt es einen burgenländischen Volksgruppenbeirat im Bundeskanzleramt, und bereits seit der Zwischenkriegszeit gibt es einen kroatischen Kulturverein. Darüber hinaus lebt mindestens ein Viertel der burgenländischen Kroaten in Wien, aber lediglich darauf wird im Rahmen der Bestimmungen zum Schutz nationaler Minderheiten ausdrücklich Rücksicht genommen.

Meine Damen und Herren! Da es also um den Schutz der Kultur und nicht um autochthone Siedlungsgebiete oder um politische Repräsentanz geht, wäre zu begrüßen – das gilt sowohl für die Burgenlandkroaten als auch für die Roma –, dies gleichfalls in der Charta zu verankern, denn die vorliegende Urkunde ist noch nicht wirklich eine Weiterentwicklung des Minderheitenschutzes, sondern lediglich eine Festschreibung des Status quo, wie bereits von Experten in diversen Ausschüssen festgestellt wurde.

Darüber hinaus muss festgehalten werden, dass nicht vieles zum Positiven der Minderheiten durchgesetzt wurde. Man denke nur an die Größenordnung der festgesetzten Beträge für die Volksgruppenförderung im Budget, oder man denke an die Kürzungen der Mittel für die Volksgruppenmedien.

Im Burgenland – darauf bin ich als Burgenländerin sehr stolz – haben die Amtssprachenverordnung und die Topographieverordnung mustergültig gegriffen: In den Schulen wird zweisprachig unterrichtet, und an den Ortseinfahrten finden sich bereits zweisprachige Ortstafeln. Nur: Die Burgenlandkroaten wollen sich aber durch die Ratifikation dieser Charta ihr Existenzrecht in Wien nicht nehmen lassen, und sie fordern ihr Recht auf ihre Muttersprache.

Durch die heutige Mobilität der jeweiligen Auspendler zu den Arbeitsstätten außerhalb des Burgenlandes, insbesondere nach Wien, kommt es immer wieder zu Einschränkungen der Rechte auf Gebrauch der Muttersprache, und so kann die kulturelle Identität nicht ausgelebt werden.

Zusammenfassend möchte ich sagen, dass wir der Ratifikation dieser Charta zustimmen werden, wir weisen aber energisch darauf hin, dass wir gerne diese Charta auch auf die Burgenlandkroaten in Wien angewandt haben wollen. Deshalb rufe ich den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Stoisits, Mag. Posch und Genossen betreffend Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen in Erinnerung, und ich fordere die Chance auf Weiterentwicklung des Volksgruppenrechtes ein, denn die Verwendung der Minderheitensprachen ist ein Menschenrecht, und Minderheitensprachen sind auch ein sehr wichtiges Kulturgut. (Beifall bei der SPÖ.)

13.10

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Neuner. – Bitte.

13.10

Bundesrat Mag. Christof Neuner (Freiheitliche, Kärnten): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden dieser Charta, die, wie wir schon gehört haben, im Jahre 1992 unterzeichnet wurde und jetzt ratifiziert werden soll, zustimmen, denn alles, was die Vielfalt der Völker, der Kultur und der Sprache fördert, ist zu unterstützen, und alles, was zu einer Einebnung dieser Vielfalt führt, ist abzulehnen.


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