Bundesrat Stenographisches Protokoll 678. Sitzung / Seite 33

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Das diesbezügliche Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wurde gemäß Artikel 23c Abs. 2 B-VG in dessen Sitzung vom 23. Mai 2001 hergestellt.

Mit freundlichen Grüßen"

Vizepräsident Jürgen Weiss: Dient zur Kenntnis.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass das zuletzt vorgelesene Schreiben nicht eine Ministervertretung, sondern die Neubestellung des ordentlichen Mitgliedes des Verwaltungsrates der Europäischen Investitionsbank betroffen hat.

Eingelangt sind weiters sieben Anfragebeantwortungen, 1656/AB bis 1662/AB, die den Anfragestellern übermittelt wurden.

Die Anfragebeantwortungen wurden vervielfältigt und sind bereits allen Mitgliedern des Bundesrates zugegangen.

In diesem Zusammenhang verweise ich auf die im Saal verteilte Liste der eingelangten Anfragebeantwortungen.

Den eingelangten Bericht über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Jahr 2000 hat der Herr Präsident dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus zur Vorberatung zugewiesen.

Eingelangt sind ferner jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind, sowie die Beschlüsse des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird, und ein Bundesgesetz über begleitende Regelungen zur EMAS-V II (Umweltmanagementgesetz – UMG).

Diese Beschlüsse wurden den in Betracht kommenden Ausschüssen zur Vorbehandlung zugewiesen. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen darüber sowie über den bereits früher eingelangten und zugewiesenen Sicherheitsbericht 1999 aufgenommen und – mit Ausnahme des Beschlusses betreffend ein Bundesgesetz zum Umweltmanagementgesetz – abgeschlossen und einen schriftlichen Ausschussbericht erstattet.

Soweit Ausschussberichte vorliegen, habe ich alle diese Vorlagen und die Wahl der beiden Vizepräsidenten sowie der Schriftführer und der Ordner für das 2. Halbjahr 2001 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Ergänzung der Tagesordnung und Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist

Vizepräsident Jürgen Weiss: Da der Finanzausschuss heute nach neuerlicher Beratung die Verhandlung über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird, abgeschlossen und einen schriftlichen Ausschussbericht hierüber erstattet hat, schlage ich daher gemäß § 41 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates vor, die Tagesordnung um diesen Beschluss zu ergänzen.

Bevor wir zur Abstimmung darüber gelangen, weise ich darauf hin, dass sowohl für die Ergänzung der Tagesordnung als auch für die Abstandnahme des gegenständlichen Ausschussberichtes von der 24-stündigen Aufliegefrist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist.

Ich ersuche nun jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit der Ergänzung der Tagesordnung um den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird, einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Vorschlag auf Ergänzung der Tagesordnung ist daher angenommen.


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