Bundesrat Stenographisches Protokoll 678. Sitzung / Seite 90

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Zusätzlich sollte man auch erwähnen, dass diese Gesetzesänderung auf die Umsetzung einer Tochterrichtlinie der EU zurückgeht und die EU-Vorgaben nicht nur erfüllt werden, sondern in einigen Bereich auch darüber hinausgehen.

Meine Damen und Herren! Das halte ich für ganz wichtig, weil wir Österreicher punkto Umweltschutz eine Vorreiterrolle in der EU spielen. Das haben wir auch unter vorherigen Regierungen gespielt, das möchte ich gar nicht unter den Tisch kehren. Diese Vorreiterrolle sollten wir weiterspielen, und wir sollten weiterhin Vorbild für andere Länder innerhalb der EU, aber auch für Länder, die in die EU möchten, sein.

Fortschritte in der Vergangenheit wurden besonders bei der Luftreinhaltung erzielt. Auch da sind die Fortschritte nicht nur auf Österreich zurückzuführen, sondern auch auf ein Umdenken in den Nachbarstaaten, wobei auch Österreich und österreichische Unternehmen einen großen Anteil daran geleistet haben, was sehr wichtig ist und auch in Zukunft immer wichtiger sein wird.

Wir sollten bei dieser Diskussion auch eines nicht vergessen: Immer, wenn es um Luft geht, wenn es um Umwelt geht, wenn es um unsere Lebensqualität geht, halte ich es für besonders wichtig, das Umweltbewusstsein in den Nachbarländern zu verstärken. Wir haben jetzt die aktuellen Diskussionen betreffend Temelin und der anderen schrecklichen Kernkraftwerke, die meiner Meinung nach abgeschaltet werden und ein Punkt sein sollten, der auf jeden Fall nicht vergessen werden sollte, verfolgt. Im Gegenteil: Ein Abschalten dieser Kernkraftwerke sollte meiner Meinung nach die Bedingung dafür sein, mit diesen Staaten Beitrittsverhandlungen für die Europäische Union zu führen, denn das Umweltbewusstein, die Schadstoffe und die sonstigen Gefahren kennen keine Grenzen, daher ist eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit unbedingt notwendig. Auch diesbezüglich sind gewisse Fortschritte von uns durchzusetzen.

Sehr verehrte Damen und Herren! Alles in allem sei gesagt: Ich sehe es wie Sie, dieses Gesetz ist ein guter Ansatz, ist eine Verbesserung. Selbstverständlich kann man immer mehr fordern und kann man immer mehr hoffen. Aber dieser gute Ansatz sollte dahin gehend unterstützt werden, dass wir diesem Gesetz zustimmen, und das wird meine Fraktion gerne tun. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

15.05

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Frau Bundesministerin Elisabeth Gehrer das Wort. – Bitte.

15.05

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Herr Präsident! Hohes Haus! Von der ersten Debattenrednerin wurde verlangt, dass vom zuständigen Kollegen, Umweltminister Molterer, Weisungen bezüglich der Erlassung eines Maßnahmenkataloges an die Länder gegeben werden sollen.

Meine Damen und Herren! Das ist wieder dieses Denken des alten Zentralismus. Wir sehen die Länder als Partner an, mit denen wir gemeinsam diesen Maßnahmenkatalog erarbeiten. Deshalb ist Umweltminister Molterer auch derzeit mit den Ländern in Kontakt, um nach den Ländergebenheiten diesen Maßnahmenkatalog gemeinsam zu erarbeiten, und das ist, so glaube ich, der richtige Weg.

Dieses Gesetz ist ein wichtiges Gesetz im Umweltbereich. Österreich hat im Umweltbereich schon immer besondere Positionen bezogen, und in diesem Gesetz, das seit 1998 gilt, werden verbindliche Grenzwerte für die wichtigsten Luftschadstoffe festgelegt. Es hat Bestimmungen, die der Vorsorge zur Vermeidung von Überschreitungen dienen, und es legt auch Maßnahmen fest, die im Fall von Grenzwertüberschreitungen zu ergreifen sind.

Dieses Gesetz wurde noch in einer Zeit geschaffen, als es noch die alte Koalition gab, und war damals nach den Aussagen aller ein sehr gutes Gesetz. Nun wird es den EU-Richtlinien angepasst. In diesem Zusammenhang möchte ich etwas, was für mich ganz wichtig ist, herausheben: Dabei bleiben einerseits geltende österreichische Bestimmungen, die strenger als die


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