Bundesrat Stenographisches Protokoll 678. Sitzung / Seite 145

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Der Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit angenommen.

Weiters bitte ich jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

26. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend die Kündigung des Übereinkommens (Nr. 89) über die Nachtarbeit der Frauen im Gewerbe (Neufassung) (480 und 663/NR sowie 6392/BR der Beilagen)

27. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend die Kündigung des Übereinkommens (Nr. 4) über die Nachtarbeit der Frauen (481 und 664/NR sowie 6393/BR der Beilagen)

Präsident Ing. Gerd Klamt: Wir gelangen nun zu den Punkten 26 und 27 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

die Kündigung des Übereinkommens über die Nachtarbeit der Frauen im Gewerbe und

die Kündigung des Übereinkommens über die Nachtarbeit der Frauen.

Die Berichterstattung über die Punkte 26 und 27 hat Herr Bundesrat Dr. Klaus Peter Nittmann übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.

Berichterstatter Dr. Klaus Peter Nittmann: Der Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend die Kündigung des Übereinkommens (Nr. 89) über die Nacharbeit der Frauen im Gewerbe (Neufassung) liegt Ihnen schriftlich vor. Ich verzichte daher auf den Vortrag.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Der Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend die Kündigung des Übereinkommens (Nr. 4) über die Nachtarbeit für Frauen liegt Ihnen ebenfalls vor. Ich verzichte daher auch hier auf die Verlesung.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Roswitha Bachner. Ich erteile es ihr.


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