Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 31

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Wir haben darüber hinaus ein langjähriges Ärgernis beseitigt, was den Ausgleich der zeitlichen Inanspruchnahme von Exekutivbeamten vor Gericht betrifft, und haben auch dafür Sorge getragen, dass Exekutivbeamten, die besonders oft als Zeugen, aber auch sehr oft – auch ungerechtfertigt – als Beschuldigte geladen sind, dann, wenn ein Freispruch erfolgt, die Anwesenheit vor Gericht 1 : 1 als Freizeit abgegolten wird.

Wir haben darüber hinaus eine Milderung der Bezugskürzung bei längerem Krankenstand vorgenommen, weil eine Regelung getroffen wurde, die besonders die Exekutivbeamten negativ betroffen hat, weil Exekutivbeamte ein geringes Grundgehalt, aber viele Zulagen und Nebengebühren haben. Die Bezugskürzung war in diesem Fall daher unangemessen, und wir haben diese Regelung getroffen, um keine Ungerechtigkeiten zuzulassen und einen Zustand herzustellen, der die Exekutivbeamten in diesem Bereich nicht benachteiligt.

Präsident Alfred Schöls: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Christoph Hagen (Freiheitliche, Vorarlberg): Exekutivbeamte sind in letzter Zeit zum Teil ungerechtfertigten Angriffen ausgesetzt. Planen Sie Maßnahmen zu ihrer Unterstützung?

Präsident Alfred Schöls: Bitte, Frau Vizekanzlerin.

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzlerin Dr. Susanne Riess-Passer: Das ist völlig richtig, Herr Bundesrat! Wir waren in den letzten Monaten vermehrt damit konfrontiert, dass Exekutivbeamte im Zusammenhang mit ihren Einsätzen zum Schutz der Bevölkerung gegen gewalttätige Demonstranten sowohl bei Demonstrationen in Wien, zuletzt aber auch in Salzburg, körperlichen Attacken ausgesetzt waren, teilweise auch Verletzungen hinnehmen mussten und auf das Übelste beschimpft und bespuckt wurden. Das heißt, sie haben einen besonders schwierigen Dienst zu verrichten, sind bei diesem Dienst auch besonderen Belastungen ausgesetzt und auch oft mit Vorwürfen, sehr oft auch ungerechtfertigten Vorwürfen konfrontiert.

Mein Ministerium erarbeitet gemeinsam mit dem Innenministerium eine Regelung, die in diesem Zusammenhang eine Rechtsschutzversicherung für Beamte möglich macht beziehungsweise eine Bevorschussung oder Übernahme von Anwaltskosten durch den Bund als Dienstgeber für jene Beamte vorsieht, die zu Unrecht beschuldigt werden und sich vor Gericht verantworten müssen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Präsident Alfred Schöls: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Ing. Walter Grasberger gemeldet. – Bitte.

Bundesrat Ing. Walter Grasberger (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Vizekanzlerin! Halten Sie es für denkbar, in den Geltungsbereich des nunmehr novellierten Wachebeamten-Hilfeleistungsgesetzes auch andere Beamte oder Vertragsbedienstete einzubeziehen, die auf Grund besonderer berufsspezifischer Gefahrenmomente zu Schaden oder vielleicht gar ums Leben gekommen sind?

Präsident Alfred Schöls: Bitte, Frau Vizekanzlerin.

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzlerin Dr. Susanne Riess-Passer: Ja, Herr Bundesart, ich halte das für möglich. Wir arbeiten auch an entsprechenden Regelungen, besonders was die Hilfeleistung nach dem Auslandseinsatzgesetz betrifft. In diesem Fall gibt es Bereiche, bei denen MitarbeiterInnen des öffentlichen Dienstes in besonders gefährliche Situationen kommen können, daher arbeiten wir gemeinsam mit dem zuständigen Fachressort – das ist das Bundesministerium für Landesverteidigung –, dem Finanzressort, aber auch dem Bundesministerium für Inneres und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst an einer Regelung. Wir hoffen, im Herbst so weit zu sein, dass wir dem Parlament eine entsprechende Regierungsvorlage zur Beschlussfassung vorlegen können.


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