Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 30

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zung sein muss. Insofern glaube ich, dass wir, was Frauenförderung in diesem Bereich betrifft, ein besonderes Augenmerk darauf legen und das auch mit Fakten entsprechend belegen können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Präsident Alfred Schöls: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Christoph Hagen gemeldet. – Bitte.

Bundesrat Christoph Hagen (Freiheitliche, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Wurden Sie von der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst wegen des Vorruhestandsmodells für Exekutivbeamte bereits kontaktiert?

Präsident Alfred Schöls: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzlerin Dr. Susanne Riess-Passer: Herr Bundesrat! Ich habe den Vorschlag für ein solches Modell den Medien entnommen. Er ist meinem Ministerium nicht zugeleitet worden, deswegen konnten wir uns auch nicht damit befassen.

Präsident Alfred Schöls: Wir gelangen nunmehr zur 4. Anfrage, 1185/M, an die Frau Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Christoph Hagen, um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Christoph Hagen (Freiheitliche, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

1185/M-BR/01

Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Exekutivbeamten sind in Vorbereitung?

Präsident Alfred Schöls: Bitte, Frau Vizekanzlerin.

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzlerin Dr. Susanne Riess-Passer: Wir haben eine ganze Reihe von Maßnahmen nicht nur in Vorbereitung, sondern auch in Umsetzung. Morgen steht in diesem Haus im Rahmen der Dienstrechts-Novelle eine ganze Reihe dieser Maßnahmen auch zur Beschlussfassung, die im Nationalrat schon beschlossen wurden. Ich möchte nur einige Schwerpunkte herausgreifen:

Ein für mich besonders wichtiger Bereich ist die Änderung des Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetzes im Sinne einer Ausdehnung der Anspruchsberechtigung für die Betroffenen. Wir haben gerade anhand des tragischen Unfalles von zwei Exekutivbeamten auf der Südosttangente in Wien gesehen, dass die bisherige gesetzliche Regelung so eng gefasst war, dass in diesem konkreten Fall keine Anspruchsberechtigung für die Hinterbliebenen bestanden hätte. Ich habe in meinem Ressort eine Weisung erteilt, eine Auszahlung der Mittel aus diesem Fonds trotzdem vorzunehmen, weil ich diese Gesetzeslage für nicht vertretbar gehalten habe.

Wir haben das jetzt in der Richtung geändert, dass bei Arbeitsunfällen, die sich in Hinkunft im Zusammenhang mit den exekutivdienstlichen Pflichten ereignen, auch eine Anspruchsberechtigung für Hilfeleistungen aus diesem Gesetz vorgesehen ist.

Die Bevorschussung von Schmerzensgeld war ein langjähriges Anliegen der Exekutivgewerkschaften, auch unter dem Gesichtspunkt, dass Exekutivbeamte, die oft einen besonders gefährlichen Dienst zu verrichten haben, wenn sie verletzt werden, oft damit konfrontiert sind, dass selbst, wenn ihnen von Gericht Schmerzensgeld zugesprochen wird und sie einen Anspruch erwerben, dieser Anspruch nicht einbringlich ist. Ich halte es auch für eine Aufgabe des Bundes als Dienstgeber, den Beamten auch dieses Schmerzensgeld entsprechend zu bevorschussen beziehungsweise zu erstatten, wenn es nicht einbringlich ist.


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