Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 63

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5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Düngemittelgesetz 1994, das Pflanzenschutzgesetz 1995, das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997, das Saatgutgesetz 1997, das Futtermittelgesetz 1999, das Qualitätsklassengesetz und das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert werden und mit dem ein Bundesgesetz über den Schutz von Pflanzensorten (Sortenschutzgesetz 2001) erlassen wird (Agrarrechtsänderungsgesetz 2001) (642 und 700/NR sowie 6399 und 6410/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung: Agrarrechtsänderungsgesetz 2001.

Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Höllerer übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatterin Anna Höllerer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine werten Damen und Herren! Der Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Düngemittelgesetz 1994, das Pflanzenschutzgesetz 1995, das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997, das Saatgutgesetz 1997, das Futtermittelgesetz 1999, das Qualitätsklassengesetz und das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert werden und mit dem ein Bundesgesetz über den Schutz von Pflanzensorten (Sortenschutzgesetz 2001) erlassen wird (Agrarrechtsänderungsgesetz 2001), liegt allen Bundesrätinnen und Bundesräten vor, ich kann daher auf die Verlesung verzichten.

Ich berichte, dass der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag stellt, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Kraml. – Bitte.

11.47

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Agrarrechtsänderungsgesetz werden insgesamt acht Gesetze geändert, und zwar das Düngemittelgesetz, das Pflanzenschutzgesetz, das Pflanzenschutzmittelgesetz, das Saatgutgesetz, das Futtermittelgesetz, das Qualitätsklassengesetz sowie das Wasserrechtsgesetz und das Sortenschutzgesetz. Wesentliche Änderungen mit negativen Folgen bringen die Änderungen im Wasserrechtsgesetz und im Sortenschutzgesetz mit sich.

Meine Damen und Herren! Die nachträgliche Legalisierung umweltschädlicher Anlagen bringt eine dramatische Verschlechterung für Grund- und Oberflächengewässer mit sich. Die Abwasser-Emittenten werden für ihr Nichtstun noch vom Gesetzgeber belohnt, zudem wird künftig auch das Recht der Gemeinden dort massiv eingeschränkt. Ich glaube, es kann nicht sein, dass die Wasserqualität allein wirtschaftlichen Interessen geopfert wird.

Herr Bundesminister! Ich bin nun auch schon einige Jahre in diesem Haus, und immer wieder diskutieren wir über den Gewässerschutz – weitergegangen ist diesbezüglich nicht sehr viel! Sie werden das natürlich anders sehen – das ist auch ganz klar –, das ändert aber trotzdem nichts daran, dass mit dem vorliegenden Gesetz die Verursacher mit Samthandschuhen angefasst werden. Wenn ich daran denke, dass für die Landwirtschaft – zumindest bei uns in Oberösterreich ist das noch so – kein Anschlusszwang an das öffentliche Kanalnetz besteht, dann gibt es dafür eigentlich keinerlei triftige Gründe, außer dass man sich eben die Gebühren erspart.

Reines Trinkwasser ist unser wichtigstes Nahrungsmittel. – Diese Gesetzesvorlage trägt nicht zur Verbesserung dieser Situation bei, und daher lehnen wir das ab.


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