Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 75

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Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Da der gegenständliche Beschluss in dessen Artikel 1 Ziffer 1 § 93, Artikel 2 Ziffer 1 § 1 und Artikel 3 Ziffer 1 Artikel I Verfassungsbestimmungen enthält, ist hiezu gemäß Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz eine Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz über begleitende Regelungen zur EMAS-V II (Umweltmanagementgesetz – UMG) (352, Zu 352 und 645/NR sowie 6412/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 7. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz über begleitende Regelungen zur EMAS-Verordnung II (Umweltmanagementgesetz – UMG).

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Franz Wolfinger übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Franz Wolfinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz über begleitende Regelungen zur EMAS-Verordnung II.

Der Inhalt des Berichts liegt allen Bundesräten in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat die Beratung des gegenständlichen Gesetzesbeschlusses am 19. Juni 2001 und am 21. Juni 2001 vertagt und stellt nach neuerlicher Beratung der Vorlage am 17. Juli 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erster Rednerin erteile ich Frau Bundesrätin Johanna Auer das Wort. – Bitte.

12.43

Bundesrätin Johanna Auer (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Zum Umweltmanagement passt Folgendes: Das neue Motto dieser Bundesregierung im Umweltschutz scheint zu lauten: Freiwilligkeit statt ordnungspolitische Maßnahmen.


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