Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 76

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Meine Damen und Herren! Gerade diese Maßnahmen sollen in Zukunft einfach entfallen. So sollen viele wichtige behördliche Umweltauflagen für Betriebe, die ein EMAS-Zertifikat haben, wegfallen. Der Umweltschutz für Betriebe wird nicht verbessert. Es gibt keine Beweise und auch keine Kontrolle dafür, dass in Betrieben tatsächlich ausreichend Umweltschutzmaßnahmen gesetzt wurden.

Das EMAS-Zertifikat besagt nicht mehr, dass im Betrieb ein Umweltmanagementsystem eingeführt wurde, und es wird dann in Zukunft möglich sein, eine Kapazitätserweiterung von Firmen ohne behördliche Genehmigung durchzuführen. Es entfallen auch behördliche Kontrollen, Anrainer und Nachbarn können und dürfen in umweltrelevanten Angelegenheiten kaum noch mitreden.

Meine Damen und Herren! Wo sehen Sie das Positive daran, dass angeblich Parteienrechte gewahrt bleiben? Wird es in Zukunft leichter möglich sein, entsprechende Anlagenveränderungen und Vorhaben, die ein Unternehmen plant, auch umzusetzen?

In Betrieben müssen künftighin Emissionsdaten nicht mehr aufgezeichnet werden. Sicher – als freiwilliges Instrument wäre dieses EMAS-Zertifikat akzeptabel und durchaus wünschenswert. Aber warum in Zukunft plötzlich derartige Privilegien mit dem EMAS-Zertifikat verbunden werden sollen, ist nicht nachvollziehbar. Dass dieser Entwurf enorme Nachteile für die Wirtschaft mit sich bringt, liegt klar auf der Hand. Wir haben das schon des Öfteren aufgezeigt.

Rechtsunsicherheit – das schafft dieses Gesetz!

Unterlassungsklagen – bisher war mit einer behördlichen Genehmigung Schutz davor gegeben.

Aber da die behördliche Genehmigung bei EMAS-zertifizierten Firmen nur noch im Ausnahmefall notwendig sein wird, entfällt diese Genehmigung und damit auch der Schutz vor Unterlassungsklagen.

Kurz zusammengefasst: Diese Verordnung, die zwar Freiwilligkeit enthält und angeblich auch Parteienrechte gewährt sowie gleichfalls zum Inhalt haben soll, einen konsolidierten Bescheid für zukünftige Vorhaben vorlegen zu können, und in welcher die Finanzierung geregelt sein soll, stellt keinesfalls eine solch gute und runde Sache dar, die im Sinne der Wirtschaft und der Ökologie gelegen wäre.

Der negative Punkt, der uns zur Ablehnung dieses Entwurfes zwingt, ist, dass solch ein freiwilliges System mit der Unabhängigkeit der Umweltgutachter steht und fällt.

Wir lehnen ein Umweltgesetz ab, das Deregulierung und Umweltabbau mehr verfolgt als einen fairen Ausgleich. Man kann nicht alles mit freiwilligen Umweltsystemen regeln.

Der Versuch, einen Weg der freiwilligen Vereinbarung zu gehen – Partnerschaft auf der einen Seite und ordnungspolitische Maßnahmen auf der anderen Seite –, ist einfach untauglich.

Dass Zertifizierung im Umweltbereich – aber nicht nur im Umweltbereich – ein hoch attraktives und modernes Instrument ist, bei welchem sich Betriebe angeblich freiwillig höheren Anforderungen stellen und damit angeblich mehr Rechtssicherheit erzielen, lasse ich hintangestellt, denn Deregulierung geht unserer Meinung nach rein auf Kosten der Umwelt.

Dieses Umweltmanagementgesetz ist ein gutes Beispiel dafür, welchen Stellenwert die Umweltpolitik für diese Bundesregierung hat. Dieses Umweltmanagementgesetz liegt ganz auf der Linie der neuen blau-schwarzen oder schwarz-blauen Regierung. Wir lehnen es ab!

Zum Abschluss möchte ich aber doch noch etwas Positives sagen und darauf hinweisen, dass wir den von der Bundesrätin Höllerer einzubringenden Entschließungsantrag unterstützen und diesem unsere Zustimmung geben werden. (Beifall bei der SPÖ.)

12.48


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