Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 77

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Anna Höllerer. Ich erteile ihr das Wort.

12.48

Bundesrätin Anna Höllerer (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte vorweg meine Vorrednerin berichtigen: Im Jahre 1993 hat der Rat der Europäischen Kommission die EMAS-Verordnung, in der immer die freiwillige Beteiligung von gewerblichen Unternehmen am System des Umweltmanagements und der Umweltprüfung geregelt war und ist, erlassen. Es war also immer freiwillig, das möchte ich betonen. Nach fünf Jahren ist es notwendig, dem Rat Änderungen vorzuschlagen.

Alle vier Jahre hat der Bundesminister dem Nationalrat über die Maßnahmen, die auf Grund dieses Umweltmanagementgesetzes gesetzt wurden, zu berichten – allerdings nicht dem Bundesrat, und daher möchte ich gerne folgenden Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Anna Höllerer, Johanna Auer, Mag. John Gudenus und Kollegen betreffend Vorlage des Berichts gemäß § 28 UMG an den Bundesrat, eingebracht im Zuge der Debatte zum Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz über begleitende Regelungen zur EMAS-Verordnung II (Umweltmanagementgesetz)

Gemäß § 28 Umweltmanagementgesetz hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft dem Nationalrat alle vier Jahre über die Anwendung der EMAS-Verordnung und die Vollziehung dieses Bundesgesetzes zu berichten.

Eine Berichterstattung an den Bundesrat ist nicht vorgesehen, obwohl es keinen sachlichen Grund dafür gibt, den Bericht nicht beiden Organen der Bundesgesetzgebung vorzulegen. Dies gilt umso mehr, als von der Vollziehung dieses Gesetzes teilweise auch Landesbehörden betroffen sind.

Die unterzeichneten Bundesräte stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird ersucht, den gemäß § 28 Umweltmanagementgesetz dem Nationalrat zu erstattenden Bericht in Zukunft auch dem Bundesrat vorzulegen.

*****

Ich darf diesen Entschließungsantrag einbringen. (Die Rednerin überreicht Vizepräsidenten Weiss den Entschließungsantrag.)

Die wesentlichen Punkte in diesem Umweltmanagementgesetz bewirken vor allem eine Verwaltungsvereinfachung. Die Erlassung eines konsolidierten Genehmigungsbescheides bedeutet, dass die Bezirksverwaltungsbehörde als zuständige Behörde nach Vorlage aller Genehmigungen einen Bescheid erlassen kann.

Selbstverständlich ist es auch von Vorteil, dass eingetragene geprüfte Gutachter ihre Beurteilung bezüglich der Umweltqualität der Betriebe abgeben können, und eine große Verwaltungsvereinfachung ist es natürlich auch, dass es eine Zuständigkeitskonzentration im Bundesministerium für Umwelt bezüglich der Eintragung der Umweltgutachter geben wird.

Selbstverständlich ist es so, dass in der österreichischen Umweltpolitik in den vergangenen Jahren Maßnahmen gesetzt wurden, die vor allem das Prinzip der Nachhaltigkeit berücksichtigt


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