Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 78

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haben, und das in allen Wirtschaftsbereichen. Wir wissen aber auch, dass die Akzeptanz der Wirtschaftstreibenden bezüglich der ordnungspolitischen Maßnahmen bei betrieblichen Veränderungen an Grenzen gestoßen sind. Das gilt auch in Bezug auf die Belastbarkeit der öffentlichen Verwaltung, bei der dasselbe Problem aufgetaucht ist. Das ist endgültig ausgereizt.

Der hohe Grad an Bürokratismus, der notwendig ist, und die Zeitabfolge, die damit verbunden ist, sind von den Betrieben und auch von Seiten der Verwaltung einfach nicht mehr zu verkraften.

Ich kann Ihnen das sehr gut an einem praktischen Beispiel erklären: In unserer Nachbargemeinde gibt es einen Betrieb, der sich auf Holzbau konzentriert und Fertigteilhäuser in Holzbauweise hergestellt hat. Dieser Betrieb ist längst über seine Kapazitäten hinaus gewachsen und hatte eine Betriebserweiterung vorgesehen. Es lagen auch die Pläne dafür vor, lediglich die Genehmigungen ließen auf sich warten. Dieser Betrieb hat auf Grund dessen mit einem italienischen Betrieb ein Partnerschaftsabkommen geschlossen. Es werden nun die Holzbauteile in Norditalien vorgefertigt und von den Mitarbeitern dieses Betriebes lediglich zusammengebaut.

Nach und nach hat es Änderungen bei den Plänen gegeben. Eineinhalb Jahre hat der Unternehmer darauf gewartet, für diesen Umbau alle Genehmigungen zu erhalten. Da hatte dieser Unternehmer bereits das Handtuch geworfen. Er konzentriert sich jetzt rein auf den Handel und auf die Zusammenarbeit mit dem Partnerbetrieb in Italien.

Können Sie mir sagen: Worin liegt da ein Vorteil für die Umwelt? – Ich glaube nicht, dass die Betriebe in Italien umweltgerechter handeln, als dies in Österreich möglich wäre. Noch dazu ist dieser Betrieb in einer Gegend angesiedelt, in der jeder Arbeitsplatz gefragt ist, aber eine zukünftige Betriebsausweitung ist nicht mehr zu erwarten.

Das Ziel dieser Verordnung ist es, die Bereitschaft der Betriebe zur freiwilligen Zertifizierung zu forcieren. Diese ist auch tatsächlich gegeben. Es ist ein neuer Weg der Partnerschaft, die bereits existiert, die aber durch die Möglichkeit, die mit diesem Umweltmanagementgesetz geschaffen wird, und zwar der Möglichkeit einer Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Verwaltung und Umwelt, noch forciert wird.

Wenn Sie sagen, Deregulierung sei gleichzusetzen mit Umweltabbau, so möchte ich das Gegenteil behaupten, denn Überregulierung bewirkt lediglich, dass Gesetze umgangen werden, dass die Gefahr der Nichtakzeptanz gegeben ist, und das ist unserer Umwelt sicherlich nicht zuträglich.

Es ist also dieses Umweltmanagementgesetz zu begrüßen, denn es liegt mit der freiwilligen Umweltzertifizierung ein sehr modernes Instrument vor, das vor allem für die Betriebe, die sich der Umweltqualitätsprüfung stellen, eine große Herausforderung bedeutet, und das verdient Vertrauen, da ist unproduktive Kritik fehl am Platze.

Dieses Umweltmanagementgesetz enthält die Möglichkeit, die ökonomischen und die ökologischen Interessen eindeutig in ein gutes Einvernehmen zu bringen. An dieser Stelle darf ich sagen: Obwohl dieses Gesetz den Bundesrat noch nicht passiert hat, wurde es bereits mit dem Öko-Managerpreis ausgezeichnet, und das zeigt deutlich, dass sehr wohl alle Interessen auf das Beste gewahrt sind. Ich kann Sie daher nur auffordern: Stimmen Sie diesem Gesetz zu! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.55

Vizepräsident Jürgen Weiss: Der von den Bundesräten Höllerer, Auer und Gudenus eingebrachte und verlesene Entschließungsantrag betreffend Vorlage des Berichtes gemäß § 28 Umweltmanagementgesetz an den Bundesrat ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mag. John Gudenus. Ich erteile ihm das Wort.

12.55

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Es ist dankenswert, dass Kollegin Anna Höllerer diesen Entschlie


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