Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 79

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ßungsantrag eingebracht hat. Er wird auch von uns unterstützt. Es ist auf keinen Fall einzusehen, warum nur der Nationalrat alle vier Jahre einen Bericht über die Vollziehung des vorliegenden Umweltmanagementgesetzes bekommen soll. Natürlich hat dieser Bericht auch im Bundesrat behandelt zu werden.

Dieses Gesetz enthält mehrere Vorteile und bietet für die Absicherung einer in Zukunft lebenswerten Umwelt einige Aspekte, die die bisherige Situation verbessern werden.

Ich finde es gut, dass die Konzentration der Zuständigkeit für die Eintragung der Umweltgutachter beim Umweltministerium erfolgt.

Ich erkenne in diesem Gesetz eine Symmetrie beim Rechtsschutz. Gegen die Eintragung in das Standortverzeichnis können nunmehr auch die Umweltanwaltschaften sozusagen als Vertreter der Umwelt Einspruch erheben.

Ich finde es gut, dass ein System der Freiwilligkeit errichtet wird. Mit diesem System der Freiwilligkeit fällt natürlich nicht die Unabhängigkeit der Umweltgutachter. Ich finde es gut, dass nur dafür gesorgt werden soll und nicht auch garantiert werden kann, dass das, was vorgesehen ist, geschieht.

Garantien auf diesem Gebiet kann kein Mensch geben, aber man kann Sorge dafür tragen, dass es die Aufgabe des entsprechenden Ministeriums und gegebenenfalls auch des Gesetzgebers ist, Mängel, die inzwischen erkannt wurden, zu beseitigen.

Ich bin der Überzeugung, dass dieses Umweltmanagementgesetz, welches mehr Deregulierung bringen soll, nicht zum Abbau der Sorge um die Umwelt, nicht zum Umweltabbau führen wird. Es wird von einigen Vertretern anderer Parteien darauf hingewiesen, dass dies so sein könnte. Sein könnte Vieles – ich bin aber der Überzeugung, dass es nicht sein wird, und wenn Mängel auftreten sollten, werden wir, die Gesetzgeber, in geraumer Zeit eine Verbesserung herbeiführen. Aber von vornherein davon auszugehen, dass eine Deregulierung Mängel bringe, hieße, dem Zentralstaat in aller Üppigkeit Folge leisten zu wollen. Dafür stehen wir Freiheitlichen auf keinen Fall!

Deregulierung bedeutet nicht automatisch Umweltabbau. Ich betone dies noch einmal, weil insbesondere Vertreter der Grünen diese Befürchtung in ehrlicher Überzeugung und auch ehrlicher Sorge um dieses Land ausdrücken. Ich sage Ihnen: Ich habe diese Überzeugung nicht! Vielmehr bin ich der Meinung: Deregulierung führt nicht dazu!

Ich glaube sogar eher, dass Regulierung nicht automatisch zu Umweltschutz führt. Sie trägt dazu bei, Abwehrmechanismen bei den betroffenen Personen und Einrichtungen hervorzurufen. Wir müssen die positive Idee dieses Gesetzes fördern und die positive Grundeinstellung der betroffenen Bevölkerungsgruppen zur Umwelt, zu einer Zukunft mit gesunder Umwelt bejahen. Diese Bevölkerung ist durchaus in der Lage, das zu erkennen. Zwangs- und Polizeistaatsmaßnahmen werden nicht dazu führen.

Dieses Gesetz führt zur Verwaltungsvereinfachung. Dieses Gesetz führt durch Anreize dazu, dass man sich freiwillig der Zertifizierung unterziehen wird. Weiters besteht ein Anreiz, in Zukunft weniger Verwaltungsaufwand hervorzurufen.

Unterm Strich gesehen und alles in allem haben Sie von mir nichts Negatives zu diesem Punkt gehört. Im Grunde genommen muss man sagen: ein gutes Gesetz! Die Zukunft wird es beweisen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

13.01

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Dipl.-Ing. Hannes Missethon das Wort. – Bitte.

13.01

Bundesrat Dipl.-Ing. Hannes Missethon (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Frau Kollegin Auer! Ich muss einiges richtig stellen oder zumindest einige Ihrer


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