Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 80

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Thesen widerlegen, was Umweltmanagement betrifft. Ganz generell: Umweltmanagementsysteme werden heute meist eingeführt, weil sich Unternehmen einen Vorteil davon versprechen, einen Vorteil mit dokumentierten Managementsystemen bei Produktgleichheit.

Zum Teil werden diese Umweltmanagementsysteme auch vom Kunden sehr klar gefordert. Das heißt zum Teil: Man bekommt keinen Auftrag mehr, oder man kommt gar nicht in die Angebotsituation, wenn man dieses zertifizierte Managementsystem nicht nachweisen kann.

Das Prinzip der Freiwilligkeit war immer gegeben. Meines Erachtens soll es auch so bleiben. Wenn ich Sie vorhin richtig verstanden habe, wollen Sie das Umweltmanagementsystem quasi zum Gesetz erheben. War das Ihre Anregung? – Mit einer solchen ordnungspolitischen Maßnahme würden wir jenen engagierten Unternehmen, die sich durch die Freiwilligkeit einen Vorteil verschaffen wollen, diesen Vorteil wieder wegnehmen.

Bei diesen Managementsystemen – ganz egal, ob es Qualitäts-, Umwelt- oder Sicherheitsmanagementsysteme sind – geht es im Grunde darum, dass wir Prozesse im Unternehmen festlegen, und zwar in Bezug darauf, wie wir zu Ergebnissen kommen, wie wir zu Informationen und zu Berichten kommen. Es geht darum, dass diese Prozesse überprüfbar werden, und zwar durch interne Auditoren oder auch durch Externe von Zertifizierungsstellen.

Im Grunde genommen sind diese Managementsysteme sehr effiziente Systeme, solange sie nicht ordnungspolitisch verordnet werden. Ich denke, es soll auch so bleiben. Das wäre mir sehr wichtig, weil das aus einer eigenen Motivation heraus entstehen soll. Dann sind diese Systeme auch effizient.

Wir werden diesem Gesetz zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

13.04

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Herrn Bundesminister Mag. Wilhelm Molterer das Wort. – Bitte.

13.04

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nur zu einigen Aspekten, die in der Debatte angesprochen worden sind, Stellung nehmen.

Erstens: Welche Instrumente hat moderne Umweltpolitik, Frau Bundesrätin? – Das erste Instrument moderner Umweltpolitik heißt Bewusstseinsbildung und Bewusstseinsschärfung. Deswegen haben wir in diesem Hohen Haus – auch mit Zustimmung großer Teile des Bundesrates – etwa ein Gesetz wie das Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetz beschlossen. Damit ist für einen Verbraucher erkennbar, welche spezifische Umweltbelastung der von ihm zu erwerbende PKW bewirkt. Das ist klug, damit stehen dem Verbraucher mehrere Entscheidungsgründe zur Verfügung. Er kennt nicht nur die Farbe oder die PS-Zahl, sondern er weiß auch, was damit bewirkt wird.

Zweitens wird es natürlich auch in Zukunft Ordnungspolitik geben, das ist überhaupt keine Frage. Wir haben in diesem Haus vor kurzem das Immissionsschutzgesetz-Luft beschlossen, womit für alle Wirtschaftsbeteiligten ein klarer ordnungspolitischer Rahmen vorgegeben ist, damit auch fairer Wettbewerb innerhalb der Wirtschaft auf hohem ökologischem Niveau besteht.

Drittens wird es – etwa im Förderungsbereich – selbstverständlich Anreize zur Umstellung auf nachwachsende Energieträger, auf erneuerbare Energien geben, aber – viertens – selbstverständlich auch das Prinzip der Partnerschaft zwischen Verwaltung und Wirtschaft zur Erreichung von gemeinsam definierten Zielen.

Das Umweltmanagementgesetz dient zwei Zielen. Erstens ist dies die Umsetzung der EMAS-II-Verordnung. Aber zweitens – ja, hier unterscheiden wir uns – dient es selbstverständlich dem Zweck, Anreize für Unternehmer zu schaffen, die sich freiwillig dem Prinzip der Zertifizierung


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