Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 81

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unterwerfen. Schauen Sie sich einmal praktisch in einem Betrieb an, welcher Aufwand es für einen Betrieb ist, diese Zertifizierungsarbeit durchzuführen. Das ist kein "Spaziergang", sondern das benötigt einen hohen unternehmerischen Aufwand, und es erfordert Können und Engagement der Mitarbeiter.

Was will ich, was will die Verwaltung? – Wir wollen auch einen Anreiz dafür schaffen, dass Betriebe an der Zertifizierung teilnehmen, indem wir sie von Verwaltungstätigkeit entlasten und ihnen das in die Verantwortung des eigenen Betriebs übergeben, sodass – das sage ich ganz offen – auch die öffentliche Hand etwas davon hat.

Wenn Sie meinen, dass Deregulierung das Umweltniveau schwächt, dann möchte ich Sie fragen: Stimmt denn Ihr Umkehrschluss auf eine Regulierung? – Auch in dieser Hinsicht unterscheiden wir uns. Wenn die Sozialdemokratie das meint, dann soll die Sozialdemokratie das klar sagen. Ich meine, dass die Wirtschaft jenes Maß an Verantwortlichkeit hat, die letztendlich auch hohe ökologische Standards mit geringerem Verwaltungsaufwand ermöglicht.

Meine Damen und Herren! Drittens bringt dieses Gesetz eine Reihe von Verwaltungsvereinfachungen mit sich, von denen schon gesprochen worden ist.

Nur zwei Anmerkungen noch, Frau Bundesrätin! Sie meinen, dass die Frage der Unterlassungsklage nicht geklärt sei. Das ist ganz einfach falsch. Die Behörde hat nach Vorliegen der Erklärung des Umweltgutachters die Anzeige der Anlagenänderung selbstverständlich mit Bescheid zur Kenntnis zu nehmen. Das ist mit Bescheid zur Kenntnis zu nehmen, und dieser Bescheid ist ein Genehmigungsbescheid, daher ist Ihr Argument hinsichtlich der Unterlassungsklage nicht stichhaltig.

Frau Bundesrätin! Zweitens haben Sie von den Parteienrechten gesprochen. Schauen Sie sich auch hier das Gesetz im Detail an: Es ist ein völlig neuer Ansatz darin enthalten, der durch vorbeugende Kommunikation einen Konflikt nach Möglichkeit vermeiden soll. Ich halte das für sehr spannend. Sollen wir denn als Gesetzgeber immer nur dann tätig werden, wenn es schon zu spät ist und – in dem Sinne – erst dann regeln, wenn ein Konflikt da ist? – Nein, ich möchte, dass wir Konflikte zwischen Bürgern und Wirtschaft, zwischen Anrainern und Unternehmen vermeiden. In diesem Sinn ist es tatsächlich auch eine neue Rechtskultur, die mit diesem Gesetz beschritten wird.

Letzte Bemerkung: Sie haben gemeint, die Wirtschaft könne da nicht sehr glücklich sein; offensichtlich haben Sie nicht mit der Wirtschaft gesprochen. Ich habe jedoch mit der Wirtschaft gesprochen. Frau Bundesrätin! Ein Ausdruck besteht wohl darin, dass das Team, das dieses Gesetz erarbeitet hat – wie schon angesprochen wurde –, mit dem "Öko-Manager" ausgezeichnet wurde. Ich möchte mich dezidiert bei diesem Team herzlich bedanken und zu dieser Auszeichnung gratulieren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.09

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Nein, das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag ist angenommen.


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