Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 84

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Boden, darin zu, dass die Transeuropäischen Netze, die europäischen Verbindungen, möglichst rasch ausgebaut werden sollen, damit wir entsprechende Anbindungen haben, damit wir unsere Chancen in einem zusammenwachsenden Europa wahren und die entsprechenden Verkehrsverbindungen unseren Kunden und der gesamten Bevölkerung anbieten können.

Worin ich Ihnen nicht ganz zustimme, ist Ihre Aussage zum Güterbeförderungsgesetz. Ich glaube, dass dieses Güterbeförderungsgesetz ein Musterbeispiel für das neue Regieren seit eineinhalb Jahren ist, weil dieses Gesetz lang ersehnte Entbürokratisierungen und Verbesserungen mit sich bringt. Ich freue mich ganz besonders, weil diese Initiative auf den Präsidenten der Oberösterreichischen Wirtschaftskammer Sigl zurückgeht, der mit der Frau Bundesministerin im März dieses Jahres diesbezüglich Kontakt aufgenommen und ersucht hat, diese bürokratischen Hindernisse im Güterbeförderungsgesetz zu beseitigen. Ich bedanke mich deshalb auch bei der Frau Bundesministerin für die rasche Reaktion und für die Umsetzung dieses wichtigen Anliegens eines Großteils der österreichischen Wirtschaft. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Die jetzt vorliegende Novellierung kann sich durchaus sehen lassen und bringt für die Betroffenen eine ganze Reihe wesentlicher Entlastungen mit sich – nicht nur für die Betriebe, sondern auch für die Behörden, die gleich von mehreren Aufgaben entlastet werden, was vor allem im Hinblick auf die Bundesstaatsreform von wesentlicher Bedeutung ist und meiner Meinung nach auch als Vorbild für ähnliche Schritte im Hinblick auf eine umfassende Staatsreform gelten kann.

Herr Kollege Boden! Mit bis zu 6 000 S Verwaltungsstrafe wurde von einzelnen Behörden in Österreich das Nicht-Mitführen einer Werksverkehrskarte bestraft. Diese Bestimmung hatte vor dem EU-Beitritt Österreichs durchaus eine Berechtigung und auch eine Bedeutung, weil sie damals als Unterscheidungsmerkmal beim grenzüberschreitenden Güterverkehr zwischen transportgenehmigungsfreien Werksverkehrsbeförderungen – insbesondere für Deutschland, Italien und Großbritannien – sowie transportgenehmigungspflichtigen Beförderungen von gewerblichen Güterbeförderungsunternehmen diente.

Aber seit dem EU-Beitritt, seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union und der Liberalisierung des gewerblichen Straßengüterverkehrs innerhalb der EU, ist diese Werksverkehrskarte überflüssig geworden. Seither sind Transporte von gewerblichen Güterbeförderungsunternehmen und von Werksverkehrsunternehmen völlig gleichgestellt; innerhalb der EU gibt es kein Erfordernis von Transportgenehmigungen mehr.

Deshalb ist meiner Ansicht nach vom Staat und vom Gesetzgeber her die richtige Maßnahme zu setzen. Diese überflüssige Genehmigung, die auch jetzt noch hin und wieder von Exekutivorganen eingefordert worden ist und mit der die Fahrer – da gebe ich Ihnen Recht – belästigt worden sind, fällt jetzt weg. Das ist doch ein Vorteil!

Seit dem EU-Beitritt Österreichs hat also diese Werksverkehrskarte ihre Berechtigung verloren. Mit der jetzigen Novelle wird die völlig unnötige Bürokratie für die Betriebe und die große administrative Belastung insbesondere für die Bezirksverwaltungsbehörden abgeschafft. Damit Sie sich eine Vorstellung davon machen können, was diese Entlastung bedeutet, habe ich mich bei der Statistik Austria erkundigt, wie viele von dieser Reform und von dieser Maßnahme betroffen sind.

Zum Stichtag 31. 12. 2000 waren es in Österreich insgesamt 205 000 LKW – das entspricht einem Anteil von 63 Prozent –, die eine Werksverkehrskarte mitführen mussten. Der gewerbliche Verkehr hat am LKW-Bestand lediglich einen Anteil von 8 Prozent, das sind nicht einmal 27 000 LKWs; die restlichen fast 100 000 LKWs des Gesamtbestandes von fast 330 000 LKWs befinden sich im öffentlichen Bereich, etwa bei Polizei, Gendarmerie, Bundesheer, Straßenmeistereien und in ähnlichen Einrichtungen.

Mit der Abschaffung dieser Werksverkehrskarte wird also für fast zwei Drittel des heimischen LKW-Bestandes eine dramatische und weitgehende Entbürokratisierung durchgesetzt. Mit


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