ist nur deshalb notwendig geworden, weil der Verwaltungsgerichtshof in einem Erkenntnis gemeint hat, dass die Sicherheit der angrenzenden EU-Staaten beziehungsweise der Beitrittskandidaten als Drittländer in Frage gestellt wird.
Meine Damen und Herren! Ich möchte gleich auch an dieser Stelle sagen, um ein wenig dem sich abzeichnenden rot-grünen Lamento – ich nehme an, dass Herr Kollege Schennach das fortsetzen wird, was Kollege Thumpser begonnen hat, um bei dieser Tradition zu bleiben – vorzubeugen: Die Volkspartei steht zum Asylrecht. (Beifall bei der ÖVP.) Die Volkspartei steht dazu, dass Asylanten zu schützen sind, dass jenen, die aus ethnischen, aus religiösen, aus politischen oder sonstigen Gründen in ihren Herkunftsländern verfolgt werden, dieses Grundrecht einzuräumen ist.
Wir stehen auf dem Boden der Humanität, wir stehen auf dem Boden der Menschenrechte, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das lassen wir uns auch nicht durch Beiträge dieser Art in Frage stellen!
Diese Novelle, meine Damen und Herren, verfolgt drei große Ziele: zum einen das Ziel der Entlastung des Bundesasylamtes als Behörde erster Instanz. Diese Maßnahme wird dadurch wirksam, dass die Befristung auf drei Monate wegfällt, die bisher Asylanten gegenüber ausgesprochen wurde und die sie gezwungen hat, alle drei Monate zu diesem Asylamt zu pilgern und um eine Verlängerung anzusuchen. Es erfolgt also ein Bürokratieabbau im klassischen Sinne, so wie es die Volkspartei, wie es diese Regierung überhaupt versteht, neu zu regieren.
Ein zweiter Punkt ist die Herabsetzung des Eintrittsalters der Handlungsfähigkeit von jugendlichen Asylwerbern von 19 auf 18 Jahre, was sich durch die Gesetzgebung ohnehin ergibt.
Drittens erfolgt eine Antwort auf dieses VwGH-Erkenntnis in der Form, dass die Sicherung des bisher geltenden Drittstaaten-Konzepts entsprechend nachzuvollziehen ist, und zwar in der Form, dass der Nachweis der Übereinstimmung der Drittstaatsklausel im Drittstaat mit den Vorgaben der Genfer Flüchtlingskonvention geführt werden muss.
Meine Damen und Herren! Wenn wir davon ausgehen, dass wir in unseren Nachbarländern EU-Mitglieder und Beitrittskandidaten haben – das ist Faktum –, dann sollten wir uns doch sehr wohl überlegen, ob wir mit zweierlei Maß messen, ob wir einerseits die Türen öffnen und Hände ausstrecken und auf der anderen Seite in einer sehr fragwürdigen Art und Weise diesen Staaten die Sicherheit eines Drittlandes absprechen wollen. Das ist nämlich eine Vorgangsweise, die nicht wirklich verständlich erscheint.
Ich möchte an dieser Stelle dem Herrn Bundesminister zur konsequenten Vorgangsweise, zur Fortsetzung dieses erfolgreichen Weges in einem Ministerium gratulieren, das durchaus nicht zu den einfachen zählt – nicht zuletzt auch auf Grund der langjährigen Tradition, in der es geführt wurde, einer Tradition, die eigentlich in der Phase des Überganges von SP-Ministern zur jetzigen Regierung kulminierte.
Meine Damen und Herren! Ich möchte die Vorkommnisse nur ganz kurz in Erinnerung rufen, vor allem jenen, die jetzt bei diesem Gesetz vielleicht wieder ein wenig zu sensibel sind, die plötzlich wieder die ach so bescheidene Sprache führen und die meinen, dass es schon so lange her wäre, dass man Fenster ausgehängt hat, dass man EDV-Anlagen demoliert hat, dass Mikrofone und Informationsträger demontiert wurden und dass eine Devastierung stattgefunden hat, die ihresgleichen spottet und in dieser Republik bisher noch nicht vorgekommen war. (Rufe bei der SPÖ: Wo? Wo?)
Meine geschätzten sensiblen Kollegen von der SPÖ! Fragen Sie jene, die dort am Werke waren – das ist in Ihrem Informationskreis leicht möglich –, dann werden Sie diese Informationen bestätigt finden. Ansonsten ist es möglich, auch entsprechende Augen- und Ohrenzeugen aufzubieten.
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