Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 99

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

betreut hat. Es ging damals um die Analyse von Galvanikschlämmen, die Klassifizierung dieser Schlämme und letztlich um die Beurteilung der Deponiefähigkeit. Aus dieser Zeit kann ich der Umweltschutzanstalt nur das allerbeste Zeugnis ausstellen. Es sind dort Kompetenz, Erfahrung und Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Wirtschaft jederzeit vorhanden gewesen. Später, als die Metallrückgewinnung technischer Stand geworden war, auch in dieser Phase der Entwicklung ist die Anstalt immer hilfreich zur Seite gestanden.

Die Technologien ändern sich, und mit der rasanten Änderung der Technologie, mit dem Fortschritt der technischen Entwicklung müssen sich auch die entsprechenden Gesetze ändern, um die neue Lage nachvollziehen zu können.

Mit einer rasanten Entwicklung ist aber auch die wirtschaftliche Stellung der einschlägigen Institute auf dem Markt ein sehr wichtiger Faktor geworden. Nichts korreliert enger als der technische Fortschritt und die Nachfrage der entsprechenden Technologie auf dem Markt. Hier hat die Privatwirtschaft eindeutig die besseren Chancen, weil diese in der Regel wirtschaftlicher und operativ besser geführt wird und dadurch flexibler, schneller und marktorientiert reagieren kann.

Ich will hier nicht die zwei Möglichkeiten einer Privatisierung diskutieren oder auch nur ansprechen; das ist im Nationalrat schon geschehen, und hier haben wir nur über das beschlossene Gesetz des Nationalrates zu befinden. Der Geist dieses Gesetzes ist nicht die Privatisierung zur Profitmaximierung, sondern die Maximierung der Marktchancen zum Wohle aller Österreicher und unserer Umwelt. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

14.25

Präsident Alfred Schöls: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Damit kommen wir zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

14. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Obersten Gerichtshof und das Gerichtsorganisationsgesetz geändert werden (525 und 687/NR sowie 6419/BR der Beilagen)

Präsident Alfred Schöls: Wir gelangen nun zu Tagesordnungspunkt 14: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Obersten Gerichtshof und das Gerichtsorganisationsgesetz geändert werden.

Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Hedda Kainz übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatterin Hedda Kainz: Der Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Obersten Gerichtshof und das Gerichtsorganisationsgesetz geändert werden, liegt Ihnen schriftlich vor. Ich beschränke mich daher auf den Antrag:

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite