Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 100

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Präsident Alfred Schöls: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Himmer. Ich erteile es ihm.

14.27

Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Das Bundesgesetz über den Obersten Gerichtshof stammt aus dem Jahr 1968 und ist damit in weiten Bereichen nicht mehr zeitgemäß. Hinsichtlich der Gerichte in erster und zweiter Instanz sind in der Zwischenzeit zahlreiche Neuregelungen im Bereich des Gerichtsorganisationsgesetzes erfolgt, und es sollen daher auch die Bestimmungen im Bundesgesetz über den Obersten Gerichtshof entsprechend angepasst werden.

Wir schaffen damit keine neue Bürokratie für den Obersten Gerichtshof, sondern wir stellen die aktuelle organisatorische Praxis im Gerichtshof auf ein gesetzliches Fundament. Zum Beispiel wird erstmals die elektronische Anwendbarkeit der Informationstechnik auch gesetzlich verankert und in diesem Zusammenhang auch die Aktenaufbewahrung auf elektronische Datenträger gestartet, sofern sie permanent verfügbar bleiben. Darauf beziehen sich auch Details im Hinblick auf die Publizität und Anonymisierung der Entscheidungen.

Besonderes Augenmerk wurde bei dieser Novelle auf die Publizität und auf die Zugänglichkeit dieser Entscheidungen gelegt, und diesbezüglich wird in dieser Novelle zum Gerichtsorganisationsgesetz auch berücksichtigt, dass Entscheidungen der ersten und zweiten Instanz, sofern sie besondere Bedeutung haben, die über die Allgemeinheit hinausgeht, zugänglich sein müssen und somit in die Dokumentationen aufgenommen werden.

Das heißt, alles in allem ist diese Novelle dazu angetan, den Obersten Gerichtshof in seiner Arbeit zu unterstützen, dass er effizient und rechtsstaatlich tätig sein kann. Ich denke, das ist ein guter Grund, dass wir alle diesem Gesetz die Zustimmung geben werden, wie das auch meine Fraktion machen wird. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.29

Präsident Alfred Schöls: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Hoscher. Ich erteile es ihm.

14.29

Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Kollege Himmer hat verdienstvollerweise schon etliches zum OGH-Gesetz vorweggenommen, ich kann mich also kurz fassen.

Es handelt sich, wie gesagt, um ein Gesetz aus dem Jahre 1968, das sicherlich einiger zeitgemäßer Adaptionen bedurfte, das ist überhaupt keine Frage, wenngleich mir noch eine Menge älterer Gesetze als das OGH Gesetz einfallen würden. (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Himmer. ) – So ist es.

Zu begrüßen ist aus meiner Sicht, dass der Präsident des OGH neben den zwei Vizepräsidenten und den 16 Senatspräsidenten zur Besorgung von Justizverwaltungsaufgaben eben auch diese heranziehen kann. Dies ist sicher im Sinne einer effizienten Bewältigung der vielfältigen Aufgaben des OGH, die wirklich nicht unterschätzt werden sollten, auch wenn es im praktischen Vollzug das Herausbilden gewisser Schienen bedeuten wird, aber das muss nichts Schlechtes sein.

Wesentlich scheint mir auch die Möglichkeit zu sein, salopp ausgedrückt, wissenschaftliche Mitarbeiter dem Evidenzbüro zuzuteilen. Das bedeutet eine wichtige Angleichung der Arbeitsbedingungen des OGH an jene anderer Höchstgerichte. Mir ist schon bewusst, dass manche hier im Vorfeld, auch in der Begutachtung gewisse Bedenken angemeldet haben, etwa mit der Begründung, dass man Assistenten nicht die Rechtsprechung überlassen sollte. Ich glaube nur, das findet nicht statt, dieser Vorwurf geht sicherlich ins Leere. Es ist viel eher zu befürchten, dass es


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite