Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 104

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Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Aufgaben und Einrichtung des Österreichischen Rundfunks (Rundfunkgesetz – RFG) und das Arbeitsverfassungsgesetz 1974 geändert werden, zur Kenntnis.

Ich gehe davon aus, dass Ihnen der volle Wortlaut des Berichtes zugegangen ist.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Auch der Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen für privates Fernsehen erlassen werden (Privatfernsehgesetz – PrTV-G) liegt Ihnen vor.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Letztlich bringe ich den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz über die Ausübung exklusiver Fernsehübertragungsrechte (Fernseh-Exklusivrechtegesetz – FERG).

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, ebenfalls keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Alfred Schöls: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Mag. Melitta Trunk. Ich erteile es ihr.

14.42

Bundesrätin Mag. Melitta Trunk (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatssekretär! Die Diskussion und die Debatte rund um diese neuen gesetzlichen Maßnahmen und Bestimmungen waren lange und intensiv. Gerade deshalb habe ich mich als Bundesrätin selbst mit diesem Gesetz, das die Lebens- und Arbeitsform eines der wesentlichsten Medieneinrichtungen der Republik Österreich bestimmt, intensiv befasst, es analysiert und auch mit Richtlinien anderer europäischer Staaten verglichen, und zwar deshalb ganz intensiv, weil ich keiner Propaganda und keiner vorgefertigten Meinung, egal, von welcher Seite auch immer, aufsitzen wollte.

Ich werde mich hier im Bundesrat explizit auf nur fünf Punkte – es gäbe wesentlich mehr, aber es gilt auch, präzise und effizient zu sein – beziehen, auf fünf Punkte, die auch anderenorts kritisiert und moniert wurden, die allerdings mit keinem einzigen sach- und inhaltsbezogenen Satz seitens der Vertreter der Regierungsparteien entkräftet werden konnten. – Vielleicht gelingt uns dieses Wunder heute im Bundesrat.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Punkt eins: Unbestritten ist bis heute und wohl auch ganz besonders nach In-Kraft-Treten der neuen gesetzlichen Bestimmungen, dass der neue Stiftungsrat eine Zweidrittelmehrheit in der Frage des Entsendungsrechtes für FPÖ und ÖVP darstellt. Wenn ich mich hier auf meine schriftliche Vorfertigung beziehe, dann deshalb, weil ich mir von den Regierungsparteien erwarte, dass sie sprachliche Korrektheit auch beim Zuhören anwenden. Das heißt, unbestritten ist die Zweidrittelmehrheit – in Prozenten noch etwas darüber – im Bereich des Entsendungsrechtes für FPÖ und ÖVP.

Ich denke, das ist weder Zufall noch entspricht es dem Anspruch dessen, was ÖVP und FPÖ logischerweise in ihrer Argumentation nach außen tragen, dem Anspruch der – ich zitiere, was Sie immer sagen – Entpolitisierung des ORF. Zum Begriff "Entpolitisierung" erlaube ich mir dann später ganz kurz Stellung zu beziehen.


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