Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 112

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Ja, Kompetenz bedeutet bei Ihnen eine Entsendung von Managern, die auch jederzeit dafür in Frage kommen, später wieder in die Löwelstraße zurückzukehren. Das ist jene Kompetenz, die bei Ihnen verlangt wird! Der vorliegende Gesetzentwurf plant etwas anderes.

In diesem Zusammenhang muss man auch bedenken, dass die Kommission, die Europäische Kommission, die Sie beiläufig kennen werden – das ist keine Kommission, die aus der "bösen" schwarz-blauen Bundesregierung zusammengesetzt ist –, natürlich die Mitgliedstaaten überprüfen wird. Dabei wird insbesondere geprüft, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch Preisunterbietungen auf dem Werbemarkt gewisse Wettbewerbsverzerrungen herbeiführt. Das heißt: Kommerzielle Aktivitäten müssen daher kostendeckend erfolgen und dürfen nicht aus den Gebühren finanziert werden.

Frau Kollegin Trunk hat das zwar nicht angesprochen, wie sie überhaupt über das Gesetz selbst eigentlich nichts gesagt hat, aber ein wesentlicher Bestandteil der Diskussion in den vergangenen Wochen und Monaten ist sehr stark um die Thematik der Werbeeinnahmen gekreist.

Dazu möchte ich, weil ich doch denke, dass das eine Erwähnung wert ist, anmerken, wie es aussieht, wenn man ein Benchmarking macht, was man feststellt, wenn man ein bisschen über die Grenzen blickt, wenn man untersucht, wie andere Länder ihren Rundfunk finanzieren und wie andere Länder Werbezeiten beschränken, nicht beschränken et cetera. Das möchte ich ganz kurz anführen.

Der staatliche Rundfunk in Dänemark, Finnland, Großbritannien und Norwegen ist ausschließlich gebührenfinanziert. Auch Schweden ist immer ein interessantes Beispiel, weil es da mitunter sentimentale Anwandlungen bei der Sozialdemokratie gibt. Auch dort ist der Rundfunk ausschließlich gebührenfinanziert.

Ein Vergleich bezüglich der Beschränkung der Werbezeiten pro Tag ergibt Folgendes: Beim Österreichischen Rundfunk, um das in Erinnerung zu rufen, ist die Werbezeit auf 42 Minuten pro Tag beschränkt und innerhalb einer Stunde auf 12 Minuten. Der Vergleich zeigt, es gibt in Europa weit darüber hinausgehende Begrenzungen, etwa in Belgien: 6 Minuten pro Stunde; oder in Deutschland: ARD, ZDF und Landesrundfunkanstalten dürfen maximal 20 Minuten Werbung pro Tag senden. Man könnte auch einige andere Beispiele anführen, etwa Frankreich, Italien et cetera.

Interessant ist auch ein Vergleich, was die absolute Höhe der Werbeeinnahmen anlangt. Auch da liegt der ORF mit 5,1 Milliarden Schilling Einnahmen absolut im europäischen Spitzenfeld. Wenn man die Größe des Landes in Relation zu den anderen Ländern setzt, liegt Österreich damit absolut an der Spitze.

Wenn man sich weiters das Verhältnis zwischen Gebührenfinanzierung und Werbeeinnahmen ansieht, dann stellt man fest, es liegt beim Österreichischen Rundfunk bei ungefähr fifty/fifty. Ich glaube, exakt sind es 49 Prozent. Das ist gerade noch vergleichbar mit ... (Bundesrätin Mag. Trunk: Was ist vergleichbar?)

Frau Präsidentin! Ich möchte in diesem Haus endlich wieder einmal eine Rede halten, bei der ich nicht 47 Zwischenrufe der Frau Kollegin Trunk habe. Ich bin hier nicht beim Interview bei Ihnen, Frau Kollegin Trunk! Sie verstehen keinen Satz! Sie haben bei jedem Satz drei Zwischenfragen. Es ist unerträglich! (Lebhafter Widerspruch bei der SPÖ. – Rufe und Gegenrufe zwischen allen Fraktionen. – Unruhe im Saal. – Ruf bei der SPÖ: Beruhigen Sie sich!)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Kollege Himmer! Nachdem Sie mich jetzt direkt angesprochen und erklärt haben, dass es für Sie unerträglich sei, gestatten Sie mir hier, dass ich auch eine ganz persönliche Wertung der gegenwärtigen Situation vornehme. Es macht Ihnen persönlich wirkliches Vergnügen, die Leute so zu reizen, dass Zwischenrufe kommen. Das ist eindeutig so! (Beifall bei der SPÖ.) Und dieses Vergnügen will Ihnen niemand nehmen. (Widerspruch bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)


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