Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 119

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sieren, daraus vier digitale Kanäle zu machen und die vierte Inselfrequenz zu privatisieren. Auf diese Weise hätten wir viele kleine, private TV-Anstalten und nicht einen internationalen Konzern, der eine dritte Anstalt bekommt.

Sie haben entschieden, der ORF muss wirtschaftlich geschwächt werden. – Der ORF ist in Österreich sicherlich ein starkes Unternehmen – ein starkes informationspolitisches, kulturpolitisches, bildungspolitisches und unterhaltungspolitisches Unternehmen –, aber international ist der ORF ein kleiner, ein winzig kleiner Floh. Sie schaden nun diesem ORF. Über die Zahlen, die geschätzt wurden, können wir streiten; ich sage einmal: Sie schaden ihm in einer Größenordnung von mindestens 600 Millionen bis 1 Milliarde Schilling.

Es geht aber gar nicht so sehr um den Schaden, den Sie dem ORF zufügen, sondern um die Folgeschäden, die Sie damit auslösen: Sie schaden der österreichischen Filmwirtschaft, die sich in den letzten zwei Jahren wiederum international platziert hat, die wirklich gute Arbeit leistet und einen der innovativsten Bereiche für die Zukunft darstellt. Aber Sie alle wissen, dass Filmwirtschaft ohne eine starke Partnerschaft nicht möglich ist. Und der ORF hat im Jahre 2000 erstmals über eine Milliarde Schilling aus der österreichischen Filmwirtschaft geschöpft.

Sie schaden dem Kulturbereich: Durch Ihr Gesetz gibt es im Grunde keinen Kulturkanal. Österreich ist, so glaube ich, innerhalb der EU eines der letzten Länder, das keinen Kulturkanal hat!

Jetzt überantworten Sie einen Kulturkanal dem freien Markt. Sie sagen, es soll ein Spartenkanal werden, der sich aus privaten Geldern selbst finanziert. Wer das sagt, kann es mit einem Kulturkanal nicht ernst meinen – und das von einem Staatssekretär, der aus dem Kulturbereich kommt. Das ist mir einfach unverständlich.

Sie schaden aber auch der Wirtschaft, das zeigen die verschiedensten Stellungnahmen zu diesem Gesetz, von der Bundeswirtschaftskammer abwärts über Teilorganisationen, alle Stellungnahmen waren negativ. Sie haben das aber einfach nicht zur Kenntnis genommen.

Sie schaden aber auch – und daher der Appell, den ich heute hier besonders unterstreiche –, wenn Sie heute diesem Gesetz zustimmen, à la longue den Bundesländerstudios. Viele Landeshauptleute haben offen oder weniger offen ihre Kritik an diesem Gesetz geäußert. Von den 11 Milliarden Schilling, die der ORF ausgibt, betragen 2,3 Milliarden Schilling die Kosten für die Landesstudios, vom billigsten mit 220 Millionen bis zum teuersten mit etwas über 300 Millionen. Diese Struktur wird sich ein ORF, der in seiner Wirtschaftlichkeit eingeschränkt ist, in diesem vollen Umfang nicht mehr leisten können.

Da es 16 Uhr ist, unterbreche ich jetzt meine Rede und werde sie nach der dringlichen Anfrage fortsetzen. (Beifall bei Bundesräten der ÖVP, der SPÖ und den Freiheitlichen.)

16.01

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen zur Tagesordnung. Sie haben gehört, dass Herr Kollege Schennach seine Ausführungen noch nicht beendet hat, er wird nach Wiederaufnahme unserer Tagesordnung wieder das Wort ergreifen.

Dringliche Anfragen

der Bundesräte Ferdinand Gstöttner und GenossInnen an den Bundesminister für Inneres betreffend Ausdünnung des ländlichen Raumes – Anfragensereie, Anfrage I (1832/J-BR/01)

der Bundesräte Ferdinand Gstöttner und GenossInnen an den Bundesminister für Justiz betreffend Ausdünnung des ländlichen Raumes – Anfragensereie, Anfrage II (1833/J-BR/01)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen zur Verhandlung der dringlichen Anfragen. Es sind dies die Anfragen der Bundesräte Ferdinand Gstöttner und Genossen an den Herrn Bundesminister für Inneres sowie an den Herrn Bundesminister für Justiz.


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