Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 125

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Wie Sie wissen, ist mir die Meinung der Mitglieder des Bundesrates und die Meinung der Mitglieder des Nationalrates, insbesondere der Sicherheitsverantwortlichen in den Innenausschüssen außerordentlich wichtig. Daher habe ich bei meinen Recherchen zu diesem gesamten Bereich der Organisationsreformen einiges nachgelesen und bin dabei auch auf eine Aussage des Vorsitzenden des Innenausschusses des Nationalrates, Herr Abgeordneter Leikam, gestoßen. Ich darf zitieren, was Herr Abgeordneter Leikam damals im Nationalrat vom 19. März 1991 zum Dienststellenstrukturkonzept der Bundesgendarmerie gesagt hat – ich zitiere wörtlich –: Dieses "neue Konzept" soll unter anderem "eine Effizienzsteigerung auf Bezirksebene" bringen. "Es sollen damit die Kriminalitätsbekämpfung und die Verkehrsüberwachung verbessert sowie ... eine Verminderung des Verwaltungsaufwandes erreicht werden. ... Im ländlichen Raum ist geplant, die Größe der Überwachungsgebiete so zu gestalten, dass Bürgernähe, Orts- und Milieukenntnisse gewährleistet bleiben." – Zitatende.

Ja, das sind richtige, gute und günstige Vorgaben, an die wir uns halten, weil mir die Arbeit und die Angaben der Mitglieder des Innenausschusses, insbesondere des Vorsitzenden wichtig sind, und daher werden wir auch diese Angaben 1 : 1 umsetzen.

Ich darf aus dieser Rede vom 19. März 1991 zu dieser Causa noch einen Satz zitieren: "Das neue Konzept, das nun erstellt wird, sieht eine Effizienzsteigerung auf Bezirksebene vor." – Jawohl, das ist unsere Absicht, das setzen wir um, und der Vorsitzende des Innenausschusses, Herr Abgeordneter Leikam, sieht das nach dieser Rede von damals sicherlich genauso. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Ich darf nun zu den einzelnen Fragen der dringlichen Anfrage kommen und darf sie, wie folgt, beantworten.

Zur Frage 1:

Ja, die erwähnte Liste der Zusammenlegung von Gendarmerieposten ist vollständig.

Zu den Fragen 2 bis 5:

Gemäß dem Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 6. März 1992 ist die Zusammenlegung von Gendarmerieposten eine Maßnahme im inneren Bereich der Behörde. Es ist gesetzlich weder die Herstellung des Einvernehmens noch die Zustimmung mit anderen Behörden oder anderen Organen vorgesehen. Aus diesem Grund waren auch keine Verhandlungen erforderlich. Aber es ist und war mir ein Anliegen, dass viele gute Gespräche, auch Abschlussgespräche mit regionalen Verantwortungsträgern geführt wurden. Für das Bundesland Salzburg wurden sie in der ersten Maihälfte und für die Bundesländer Steiermark, Kärnten, Burgenland, Tirol, Vorarlberg, Niederösterreich und Oberösterreich in der zweiten Junihälfte geführt.

Alle betroffenen Bürgermeister wurden am Tag der Entscheidung auch darüber informiert, dass in einem nächsten Umsetzungsschritt Gespräche zwischen Vertretern der Bundesgendarmerie und den regionalen Verantwortlichen über mögliche Begleitmaßnahmen stattfinden werden.

Zur Frage 6:

Die Dienststellenstrukturmaßnahmen erfolgen grundsätzlich nicht im Interesse von Einsparungsmaßnahmen, auch wenn es derartige Nebeneffekte geben könnte und geben kann, sondern die einzige hauptsächliche Zielrichtung in diesem Bereich ist: Wir sparen in der Verwaltung, um in die Sicherheit vor Ort investieren zu können. Einen konkreten Einsparungsumfang können wir erst mit dem Abschluss der Detailumsetzung nennen.

Zu den Fragen 7 und 8:

Mit der Umsetzung soll ab Herbst 2001 begonnen werden. Der detaillierte Zeitplan für die Zusammenlegungen sowie detaillierte Personaldotationen ergeben sich erst im Laufe des Umsetzungsprojektes, das gemeinsam mit den regional Betroffenen gemacht wird.


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