Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 127

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ZMR ist ein öffentliches Register, die darin enthaltenen Daten stellen keine sensiblen Daten gemäß § 4 Z 2 DSG 2000 dar.

Bei der Frage 21 darf ich auf die Antworten zu den vorangegangenen Fragen 17 bis 20 verweisen.

Zur Frage 23:

Zu den Auswirkungen der Zusammenlegung von Gendarmerieposten darf ich festhalten, dass durch diese Strukturreform mit den geplanten Begleitmaßnahmen eine Effizienzsteigerung der Sicherheitsversorgung mit mehr Bürgernähe und mehr Außendienstpräsenz zu erwarten ist. Eine Übersicht über die durchgeführten Strukturreformen wird im Sicherheitsbericht 2001 enthalten sein.

Maßnahmen anderer Mitglieder der Bundesregierung und etwaige Auswirkungen fallen nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministers für Inneres. Ich ersuche daher um Verständnis dafür, dass ich dazu keine Aussagen treffen kann. (Beifall bei der ÖVP.)

16.37

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nunmehr dem Herrn Bundesminister für Justiz zur Beantwortung der an ihn gerichteten Fragen das Wort. – Bitte.

16.37

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Ich möchte ebenfalls einige Worte zu dem Problem der Gerichtsorganisation an sich voranstellen.

Die österreichische Gerichtsstruktur stammt aus der Mitte des 19. Jahrhunderts und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Sie müssen bedenken, dass wir eine Gerichtsorganisation, die eineinhalb Jahrhunderte alt ist, für das 21. Jahrhundert fit machen müssen. Wir wollen deshalb die 192 Bezirksgerichte und die 21 Landesgerichte zu 64 Regionalgerichten zusammenfassen. Von einer Schließung kann selbstverständlich keine Rede sein. Es handelt sich um eine Änderung der Organisationsstruktur, die im Übrigen auch von sämtlichen Präsidenten der Oberlandesgerichte, die die Hauptträger unserer Gerichtsorganisation sind, mitgetragen wird.

Die neuen Regionalgerichte sollten für sämtliche erstinstanzlichen Aufgaben der Gerichte zuständig sein. Dies würde eine Dezentralisierung der erstinstanzlichen Zuständigkeit der Landesgerichte bedeuten. Die Bevölkerung würde davon profitieren, weil bei diesen Regionalgerichten alle Rechtssachen abgehandelt werden würden und deshalb die Zureise zum Beispiel zu den Landesgerichten entbehrlich wäre. Das ist in der Diskussion untergegangen.

Wir haben aber in sehr konstruktiven Gesprächen mit den Landeshauptleuten und den Landesregierungen viel von den Unklarheiten genommen, und ich kann Ihnen mitteilen, dass der Reformbedarf prinzipiell von sämtlichen Landesregierungen anerkannt beziehungsweise nicht bestritten wird. Ich glaube auch, dass wir mit diesen Gesprächen sehr bald zu einem konstruktiven Ende kommen werden. Ich kann Ihnen auch versichern, dass meine direkten Kontakte mit der Bevölkerung nahezu ausschließlich das Ergebnis hatten, dass die Bevölkerung sehr wohl für diese Neuorganisation aufgeschlossen ist, dies umso mehr, weil die Bevölkerung selbst weiß und spürt, dass der Durchschnittsösterreicher nur einmal in seinem Leben zu einem Bezirksgericht muss.

Die Bevölkerung hat auch Verständnis dafür – das haben mehrere Umfragen ergeben –, dass wir im Bereich der Gerichte den Weg der Spezialisierung gehen müssen. Die Bezirksgerichte haben 40 Geschäftszweige zu betreuen, und wir gehen davon aus, dass die Mindestgröße eines Gerichtes so gestaltet sein soll, dass dort zumindest zwei Richter mit Rechtsprechungsaufgaben ausgelastet sind, ansonsten können wir nach Adam Riese nicht spezialisieren.


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