Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 128

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Es gibt in diesem Bereich nur mehr wenig Widerstand, wenn ich auch verstehe, dass da und dort das Argument gebracht wird, es könnten diese Zusammenlegungen zur Verdünnung des ländlichen Raumes beitragen. Aber das stimmt nicht, weil diese Bezirksgerichte keine Wirt-schaftsträger sind. Sie sind lieb gewonnene Einrichtungen, die sich bewährt haben – das gebe ich schon zu –, aber wir müssen, wie gesagt, unsere Gerichtsorganisation für das 21. Jahrhundert fit machen und können uns nicht mehr an den Kriterien des 19. Jahrhunderts orientieren, die da gelautet haben, dass man mit einem Pferdegespann oder einem Ochsenkarren an einem Tag zu Gericht fahren, eine Verhandlung absolvieren und wieder zurückkehren können soll. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)  – Diese Zeiten – das müssen wir alle akzeptieren – gehören der Vergangenheit an.

Ich beantworte nunmehr die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu den Fragen 1, 2 und 4:

Die Gespräche mit den Landesregierungen sind, wie gesagt, sehr konstruktiv gelaufen. Wir gehen davon aus, dass sie in der zweiten Hälfte des Jahres 2001 beendet werden können. Die Interessen der Länder und Gemeinden werden in den Verhandlungen von den Landesregierungen und den Bürgermeistern, die oft beigezogen sind, sehr engagiert wahrgenommen, wir haben aber dem sehr viele Argumente entgegenzusetzen. Die Diskussionen verlaufen meistens – das muss ich offen sagen –, bei Abwägung aller Argumente, zu Gunsten des Justizministeriums. Es bleiben natürlich Emotionen und nostalgische Überlegungen, aber wir müssen auch rationelle Überlegungen anstellen und diesen zum Durchbruch verhelfen.

Zu den Fragen 3 und 5:

Es liegen keine endgültigen Verhandlungsergebnisse vor. Wir erwarten uns von der Zusammenlegung von in etwa der Hälfte der 192 Bezirksgerichte ein Einsparungspotenzial von zirka 100 Millionen Schilling. Sie müssen bedenken, dass wir auch die Kleinst-Gerichte, die vielfach nicht einmal einen Richter auslasten, mit EDV-Leitungen speisen müssen. Wenn wir die große Reform, so wie wir sie wollen und vorschlagen, durchführen könnten, würden wir uns allein an Leitungskosten jährlich 40 Millionen Schilling ersparen.

Zur Frage 6:

Auf Grund der verfassungsrechtlichen Vorgaben sind die Verhandlungspartner in Fragen der Gerichtsorganisation die Landesregierungen. Die Bürgermeister werden, wie erwähnt, beigezogen. Selbstverständlich werden Bundes- und Landesinteressen bei diesen Gesprächen berücksichtigt.

Zur Frage 7:

Natürlich werde ich dem Bundesrat über die abgeschlossenen Verhandlungsergebnisse berichten.

Zur Frage 8:

Zur Erstellung des Konzepts zur Neuordnung der österreichischen Gerichtsorganisation sind keine justizfremden Experten beigezogen worden. Das Konzept und sämtliche Unterlagen dazu sind im Bundesministerium für Justiz erstellt worden. Die Frage und die Antwort sind ein Kompliment an unsere Mitarbeiter im Hause, weil hier eine Management-Leistung im Hintergrund steht, die man gar nicht genug würdigen kann. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Zur Frage 9:

Das Justizressort steht in keinem Vertragsverhältnis mit der Firma McWeb. Mir ist der in der Frage genannte Walter Asperl nicht persönlich bekannt, und ich weiß daher auch nicht, ob er Mitglied einer Burschenschaft ist. Die ideologische Bewertung einer Burschenschaft fällt nicht in


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