Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 129

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den Vollziehungsbereich des Justizministers. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Dr. Aspöck: Bravo!)

Zu den Fragen 10 und 11:

Unmittelbar nach den ersten Medienberichten habe ich bereits klargestellt, dass das Justizressort an die Firma McWeb keine Aufträge vergeben hat. Das Bundesministerium für Justiz hat gemeinsam mit der Bundesrechenzentrum GmbH die Informationstechnik-Anwendung "Integrierte Vollzugsverwaltung" entwickelt. Diese Anwendung steht seit Anfang des Jahres 2000 in Betrieb.

Die BRZ GmbH hat im Rahmen dieser Aufgabenstellung von der Personalleasingfirma "BEKO" Analytiker- und Programmiererleistungen zugekauft. Unter den von der Firma "BEKO" der BRZ GmbH zur Verfügung gestellten Arbeitskräften ist seit 1. März 1998 – Ära Michalek beziehungsweise rot-schwarze Koalition – der angesprochene Walter Asperl.

Die angesprochene Firma McWeb, eine Kommandit-Erwerbsgesellschaft, ist, wie aus dem von mir heute beigeschafften Firmenbuchauszug hervorgeht, mit Gesellschaftsvertrag vom 12. Jänner 2000 gegründet worden. Walter Asperl ist an dieser Firma mit einer geringen Vermögenseinlage als Kommanditist beteiligt. Ich betone nochmals, dass die Firma McWeb weder mit dem Justizressort noch mit der BRZ GmbH in einem Vertragsverhältnis steht.

Zur Frage 12:

Bedienstete der Firma McWeb haben keinen Zugang zu personenbezogenen Daten der integrierten Vollzugsverwaltung. Walter Asperl hat in seiner Eigenschaft als Leiharbeitskraft für Programmierer- und Analytikeraufgaben Sichtkontakt zu den Daten der integrierten Vollzugsverwaltung, kann diese Daten jedoch nicht verändern.

Sowohl die Firma "BEKO" als auch die von der Firma "BEKO" vermittelten Arbeitskräfte sind vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ich muss nachdrücklich betonen, dass es nicht den geringsten Verdacht einer missbräuchlichen Verwendung von Daten aus der integrierten Vollzugsverwaltung gibt.

Zur Frage 13:

Es war nicht die Firma McWeb, sondern die Leiharbeitskraft Walter Asperl für das Projekt "integrierte Vollzugsverwaltung" tätig. Die Homepage der Firma McWeb war insofern missverständlich.

Zur Frage 14:

Ich halte es nicht für kritikwürdig, wenn die Bundesregierung reformbedürftige, überalterte Strukturen in mehreren Bereichen gleichzeitig zur Diskussion stellt. Ich ersuche um Verständnis, dass ich nur zu den Auswirkungen der im Justizressort vorgesehenen Reorganisationsmaßnahmen Stellung nehmen kann und will.

Was die gerichtsorganisatorischen Maßnahmen anlangt, muss ich neuerlich darauf hinweisen, dass ein österreichischer Bürger im Durchschnitt nur ein Mal in seinem Leben ein Gericht aufsuchen muss. Demgegenüber haben viele Schulkinder einen täglichen Schulweg von bis zu 30 Kilometern und mehr zurückzulegen. Die gerichtsorganisatorischen Maßnahmen bewirken daher mit Sicherheit keine Verschlechterung der Lebenssituation und der Wirtschaftssituation im ländlichen Raum.

Vielmehr wird die Bevölkerung von den vorgesehenen gerichtsorganisatorischen Maßnahmen profitieren. Bei größeren Gerichten können spezialisierte Richter eingesetzt werden, die in das jeweilige Fachgebiet besser eingearbeitet sind und deshalb auch die Verfahren schneller abwickeln können. Darüber hinaus wird an den aufzulassenden Gerichtsstandorten ein Rechtsberatungsservice eingerichtet werden, das die Bevölkerung kostenlos in Anspruch nehmen kann. Dieses Rechtsberatungsservice wird von Rechtsanwälten und Notaren in der Regel im Gemeindeamt angeboten werden und über bloße Rechtsauskünfte, die derzeit bei den Ge


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