Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 184

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Zur Frage 2: "Wird es dafür Ersatzverkehr in gleicher Qualität geben?" – Dazu muss ich Ihnen sagen, dass es jeweils vom Ergebnis der Ausschreibung abhängen wird, welche Qualität die Weiterführung bewerkstelligen kann.

Zur Frage 3: Diesbezüglich beziehen Sie sich auf eine Anfragebeantwortung von mir vom 4. Juli, in der ich anführe, dass die Eignung der Interessenten für eine Reihe von Nebenbahnen auf Basis der Informationsunterlagen überprüft wird. Sie fragen mich nach dem Ergebnis der Überprüfung. – Dazu muss ich Ihnen aufklärend sagen, dass es sich bei der Ausschreibung nach den EU-Richtlinien um ein zweistufiges Verfahren handelt. Zunächst erfolgt die Interessentensuche, und wie Sie wissen, wurde diese bis zum 23. Mai befristet und ist nunmehr als Entscheidungsgrundlage dafür heranzuziehen, ob die jeweilige Strecke eingestellt werden kann oder nicht.

Wenn die Interessentensuche erfolgreich ist, müssen wir wiederum ausschreiben. Die ausschreibende Stelle ist die Schieneninfrastruktur-Gesellschaft, die ich damit beauftragt habe, und dann wird europaweit öffentlich ausgeschrieben. Diese Ausschreibungen sind zurzeit im Laufen.

Die Frage 4 bezieht sich auch auf den gleichen Inhaltskreis: Sie fragen mich, ob ich der Meinung bin, dass ich mit der Qualität der Ausschreibungsergebnisse die einer österreichischen Ministerin übertragene Verantwortung in geeigneter Weise wahrnehme, oder ob es nicht vielmehr so ist, dass die gesamte Verantwortung für den Nahverkehr im ländlichen Raum dadurch "privatisiert" wird. – Ich darf Ihnen dazu sagen, dass für private und für öffentliche Verkehrsunternehmen die gleichen Voraussetzungen gelten, und Sie werden doch nicht jemanden, der von privater Seite kommt und den Wettbewerb stark fördert, hintanstellen lassen, nur weil ein öffentlicher Betrieb vorliegt! So kann es nicht sein, so kann auch Ihre Frage sicherlich nicht gemeint sein!

Der Gesetzgeber hat mit dem Öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrsgesetz die Länder und Gemeinden in die Verantwortung genommen – ich habe heute schon darauf hingewiesen –, in ihrem Bereich selbst zu bestimmen, und dafür haben die Gemeinden ihr ordnungspolitisches Instrumentarium der Verkehrsanschlussabgabe nominiert. Sie wissen, dass sie auch den Mineralölsteueranteil zur Finanzierung heranziehen und verwenden können. Ich darf an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen: Das Interesse an und die Bedeutung von Nahverkehrsinstrumenten von Nebenbahnen bestimmen nicht zuletzt die Länder.

5. Frage: "Haben Sie betreffend die Privatisierung der Post-Autobus-AG nunmehr Gespräche mit dem Bundesminister für Finanzen aufgenommen und welche verkehrspolitischen Bedingungen für die Privatisierung haben Sie dem Bundesminister für Finanzen als für Ihr Ressort unverzichtbar mitgeteilt? – Insbesondere die Überlegung, ob die Zusammenlegung von Postbus und Bahnbus, also von zwei staatsnahen Unternehmen, Synergien bringen und den Nahverkehr bewerkstelligen können, gibt es schon jahrlang, und ich glaube nicht, dass es nur an den politischen Entscheidungsträgern gelegen ist, dass das noch nicht zu Stande gekommen ist. Es ist dies eine sicherlich sehr sinnvolle Synergie, die wir auch wieder aufgreifen werden.

Es gelten eben für die Post-Autobus-AG grundsätzlich dieselben Rahmenbedingungen wie für alle übrigen Kraftfahrlinienunternehmen: Es gilt das mit 1. 1. 2000 in Kraft getretene Bundesgesetz über die Ordnung des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs, welches heute schon mehrmals angesprochen wurde, nämlich das ÖPNRV-Gesetz. Gemäß diesem Bundesgesetz sind die Unternehmen zu eigenverantwortlichem und selbständigem Handeln angehalten. Gesonderte Bestimmungen gibt es für die Post-Autobus-AG daher nicht.

Es wird unterschieden zwischen den eigenwirtschaftlichen und den gemeinwirtschaftlichen Verkehrsdienstleistungen. Für die gemeinwirtschaftlichen liegt die Verantwortung sowohl für den Personennah- als auch für den Regionalverkehr bei den regionalen Gebietskörperschaften. Meine Damen und Herren! Das sind die Gemeinden und die Länder! Das heißt: Es obliegt den Ländern und Gemeinden, entsprechende Verkehrsdienstverträge mit der Post-Autobus-AG auszuverhandeln und zu finanzieren, wobei für die Länder die Mittel der Mineralölsteuer und für die Gemeinden die Mittel aus der Verkehrsanschlussabgabe herangezogen werden können.


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