Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 186

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nicht in meinem Einflussbereich liegt, wenngleich ich sehr wohl als Regulierungsbehörde die gesetzlichen Vorgaben gebe.

Etwas ist ganz klar – ich habe dies nicht nur deutlich in zwei Briefen, sondern auch im persönlichen Versprechen ausgedrückt –: Bis zur Erlassung einer Postuniversaldienstverordnung wird kein einziges Postamt geschlossen. Daher verstehe ich nicht, warum Sie immer die Postuniversaldienstverordnung urgieren. Vielleicht tun Sie dies auch, weil Sie wissen, dass all die Argumente, die Sie jetzt sehr oft plakativ vorbringen, nicht mehr halten. Denn ich habe gesagt: Der ländliche Raum ist mir wichtig. Wir werden nicht in quantifizierten Zahlen und Entfernungen ein Konzept erstellen können. Vielmehr ist der umgekehrte Weg gefragt. Die Post hat ihr Konzept vorzulegen, um zu verdeutlichen, was ihre Maßnahmen zur effizienteren Gestaltung des Postuniversaldienstes bedeuten.

Ganz wichtig ist auch – ich weiß, dass daher die Anstrengungen der Post AG löblicherweise nun sehr groß sind –, dass ich gesagt habe: Nur im Einvernehmen mit den Gemeinden und den Regionen können Konzepte ausgearbeitet werden, und es muss dann an Hand von Pilotbeispielen in den Regionen gezeigt werden, was das jeweils bedeutet. Denn es geht den Bürgerinnen und Bürgern nicht darum, in welches Gebäude sie gehen, ob es nun Postamt, Postdienststelle, Postgeschäftsstelle oder wie auch immer heißt. Wichtig ist, dass die tägliche Zustellung an den Haushalt gewährleistet ist und erfolgt. Dafür bin ich eindeutig. Die Zahl der Landabgabekästen darf nicht erhöht werden, diese darf es nur in ganz unwegsamen Geländen geben.

Folgendes ist mir vor allem wichtig: Die Qualität soll nicht auf dem jetzigen Standard gehalten, sondern verbessert werden. Es kann nicht sein, dass man auf einen Brief drei bis vier Tage wartet. Sicher ist es richtig, dass in der Zeit der heutigen Kommunikationstechnik, der Mails, des Telefons und aller möglichen anderen Möglichkeiten zur Nachrichtenübertragung, vielleicht nicht mehr so wichtig ist, physische Post zu erhalten. Dennoch ist das wichtig, und zwar insbesondere für den ländlichen Raum, wo die elektronische Kommunikation noch nicht so stark verbreitet ist, und für Leute, die den Zugang dazu noch nicht haben. Diese sollen die Post sehr wohl dorthin bringen können, wo sie es wollen.

Es kann daher nicht sein, dass man auf einen Brief drei bis vier Tage wartet. Daher wird die Qualitätssteigerung ein ganz wesentliches Merkmal in der neuen Postuniversaldienstverordnung sein. Die Zustellung am nächsten Tag muss sich in einer Größenordnung von 95 Prozent bewegen. Und das ist ein sehr hoher Prozentsatz! Und auch für den zweiten und dritten Tag wird es quantifizierte Zahlen geben.

Gemeinsam mit der Bemühung um ein Konsensfinden in den Gemeinden und Regionen ist das der Grund, warum wir die Postuniversaldienstverordnung so sorgfältig behandeln. – Immer ist Ihnen alles zu schnell und zu unüberlegt! Daher lasse ich die Frage nicht gelten, noch dazu, wenn das Versprechen gilt, dass bis zum Erlassen der Verordnung kein einziges Postamt mehr geschlossen wird! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

Ich habe damit auch die Frage 9, in der Sie mich fragen, wie ich als zuständige Ministerin die Auswirkungen der Schließstrategie auf den ländlichen Raum beurteile, im Wesentlichen beantwortet, weil ich von Anfang an gesagt habe: Es ist mir der ländliche Raum wichtig.

Ich darf auch ganz deutlich sagen: Jetzt zu urgieren, wann eine Verordnung kommt, nachdem man jahrelang nur an einer Verordnung gebastelt und es nie zu einer Stellungnahme gebracht hat, und dann zu kritisieren, das ist nicht wirklich parlamentarischer Ehrsinn! In Anbetracht dessen muss ich sagen: Wenn wir jetzt längere Zeit dazu brauchen, gemeinsam im Dialog eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, und ich von Anfang an sage, dass mir der ländliche Raum wichtig ist, so entspricht das sicherlich den Grundsätzen, die Sie zu Recht auch von mir fordern! (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Die Frage 10 betreffend das Datum der Erlassung der Postuniversaldienstverordnung habe ich, so glaube ich, bereits umfangreich behandelt.


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