Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 187

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Zur Frage 11: "Wie werden Sie auf die schweren Bedenken im Rahmen der Begutachtung der Post- und Universaldienstverordnung hinsichtlich der Qualität der Postdienste im ländlichen Raum reagieren?" – Zum einen darf ich sagen: Die Bedenken waren nicht so dramatisch schwer. Stellungnahmen sind aber dazu da, dass man gute Argumente bekommt – und das ist auch richtig so –, um sie in Abwägung richtig einzuarbeiten, und es wurde insbesondere – das ist, so glaube ich, für den ländlichen Raum wichtig – die Anregung aufgenommen, dass es nicht mehr Landabgabekästen geben soll. Da bin ich ganz bei Ihnen. Das ist nicht erforderlich, und die Zustellung direkt an den Haushalt ist für mich ganz wesentlich. Wir gehen von der Voraussetzung aus, dass wir gemeinsam mit den Gemeinden und Regionen Lösungen finden. Das ist für mich ein ganz wesentlicher Punkt, denn die Regionen und die Gemeinden können mit entscheiden, und sie können – und das ist meines Erachtens ein wesentlicher Fortschritt – nicht nur Informationen zur Beurteilung bekommen, warum es gerade das eine oder andere Postamt sein muss, dessen Schließung bevorsteht, sondern sie können auch in die Daten Einsicht nehmen und hinterfragen. Sie müssen die Erklärungen direkt bekommen und nicht nur eine einfache Information.

Sie fragen mich in Frage 12, welche Maßnahmen ich darin plane, vorzuschreiben, um eine flächendeckende Postzustellung auch in Zukunft in jedem Haushalt in Österreich zu gewährleisten. – Ich habe Ihnen schon gesagt, dass es ein ganz wesentlicher Punkt ist, dass die entsprechende Abhol- und Zustellfrequenz in einer neuen Verordnung eingearbeitet wird. Es muss jedenfalls gewährleistet sein, dass von Montag bis Freitag zugestellt wird. Grundsätzlich – das ist schon im Postgesetz enthalten, da bedürfte es gar keiner Verordnung – verpflichtet sich die Post AG beziehungsweise ist verpflichtet, einen flächendeckenden Universaldienst aufrecht zu halten. Es ist dies ein Rest des Monopols und – wie ich meine – zugleich Pflicht und Möglichkeit. Und ich wiederhole: Ich möchte nicht, dass die Anzahl der Landabgabekästen im Zuge dieser neuen Postuniversaldienstverordnung erhöht wird.

Die Fragen wiederholen sich insofern, als Sie mich in der Frage 13 noch einmal darauf anreden. Sie fragen mich: "Mit welchen anderen Maßnahmen wollen Sie als Verkehrs- und Postministerin den Wirtschaftsstandort ‚ländlicher Raum’ stärken?" – Ich habe das, so glaube ich, für den Postbereich bereits ausführlich dargestellt. Im Mobilfunkbereich wurden bereits die Mobilfunknetze GSM und DCS 1800 flächendeckend ausgebaut. Mit den vergebenen UMTS-Konzessionen ist auch die bundesweite Versorgungspflicht verbunden. Darüber hinaus verpflichtet auch das geltende Telekommunikationsgesetz die Telekom Austria AG dazu, einen österreichweiten Universaldienst anzubieten. Das heißt, die Grundausstattung ist immer ein Universaldienst.

Es war mir zusätzlich sehr wichtig, die Mobilität der Bevölkerung auch entlang der Nebenbahnen zu erhalten. Ich habe heute schon über die Ausschreibung gesprochen, die von mir initiiert wurde. Das ist für mich eine Möglichkeit zu gewährleisten, dass so viele Ausschreibungen wie möglich gemacht werden, dass sich Anbieter auch dementsprechend bewerben und Nebenbahnen erhalten werden können. Ich habe schon darauf hingewiesen, dass bereits Nebenbahnen international ausgeschrieben und privatisiert werden konnten und dass darüber hinaus die Attraktivität des Nahverkehrs in der Fläche durch die Förderungen in der Höhe von bis zu 50 Prozent, die wir in unserem Budget haben, gewährleistet ist. Wir haben also hohe Budgetvorsorge getroffen.

Ich möchte bei dieser eher allgemein gehaltenen Frage zum ländlichen Raum auf ein paar Argumente eingehen, die Sie, Frau Berichterstatterin, zum lokalen Thema Steiermark gebracht haben. – Ich glaube, dass Sie über die Infrastrukturübertragung für den Raum Steiermark vielleicht nicht ganz informiert sind. Zum Thema Spielfeld-Strass – Graz-Puntigam – Bahnhof Graz und den Investitionen in einer Höhe von Milliarden habe ich kurz eine überschlagsmäßige Berechnung vorgenommen und festgestellt, dass es in etwa knapp 2 Milliarden Schilling sein müssen, die in meiner Zeit schon freigegeben wurden, Es liegt nicht an mir, wenn übertragenes Volumen nicht bauwirksam wird, sondern es liegt oft an den Planungen, die nicht von meinem Haus gemacht werden. Das kommt immer wieder vor. Wir haben 36 Milliarden Schilling bauwirksames Volumen in unserem Budget, und es ist nicht durch unser Verschulden oft deshalb nicht bauwirksam, weil entweder Projekte nicht fertig sind oder Projekte überraschend freige


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