Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 222

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Zeitungen ohnedies schon gibt. Dieser wird seine Filme "herunternudeln", das Budget ein bisschen erhöhen und daher auch ein bisschen mehr Reichweite haben. Aber ich lade Sie heute schon ein: Reden wir in einem Jahr weiter! – Dann werden wir sagen: Es gibt Privatfernsehen, aber keiner geht hin!

Aber das macht nichts! Wichtig ist nur, dass es die Möglichkeit gibt. Daher ist es dankenswert, dass die jetzige Regierung das macht. Ich warne nur davor, zu glauben, dass das ein unglaublich großer Schritt ist!

Gestatten Sie mir, nun auch zum jetzt vorliegenden ORF-Gesetz einige persönliche Anmerkungen zu machen: Ich glaube, dass das ein Gesetz ist, das nur deshalb vorgelegt wird, um die momentane Geschäftsführung des ORF zur Aufgabe zu zwingen – in der Hoffnung, dass es dann eine neue Geschäftsführung geben wird. – So weit, so gut.

Ich glaube aber auch, dass dieses Gesetz wahrscheinlich kaum kontrolliert werden wird. Es ist heute schon so, dass bei vielem, was der ORF gemacht hat, erst in Nachhangperioden verschoben vermutet wird, dass vielleicht irgendetwas nicht ganz in Ordnung war. Ich glaube auch, dass jetzt schon viele wissen, wie man alles umgehen kann, und ich halte es eigentlich nicht für sehr gescheit, ein Gesetz zu machen, bei dem man schon weiß, dass man nichts bewegen kann! Ich behaupte auch, dass wir – ähnlich wie bei dem Gesetz, das wir vor zwei Jahren hier beschlossen haben –, wann immer eine andere Geschäftsführung kommen und sagen wird: Mit diesem Gesetz können wir nicht arbeiten!, auch wieder eine Veränderung dieses Gesetzes beschließen werden.

Lassen Sie mich aber auch ein paar Dinge ansprechen, von welchen ich glaube, dass sich Probleme in der Frage des Umganges künftighin ergeben werden. So werden etwa Sonderwerbeformen neu geregelt. Ich weise noch einmal darauf hin, dass die Werbezeiten aufs Kalenderjahr durchgerechnet werden dürfen; das hat man belassen. Jetzt versucht man, bei den Sonderwerbeformen noch das eine oder andere zu verschärfen. Okay, das ist normal, das kann man machen. Man muss nur wissen, was es bedeutet.

Ich glaube, dass man damit dem ORF deshalb nichts Gutes tut, weil die Werbewirtschaft international gesehen genau in die Gegend der Sonderwerbeformen drängt. Wenn diese beim ORF dann nicht untergebracht werden können, dann gehen sie zu den privaten internationalen Sendern, es wird dort geschaltet, und der ORF hat nichts davon. Wir wissen, wie die internationalen Konzerne handeln – wie wir wissen, entscheidet die Bank Austria ihre Etats auch schon in Hamburg –, und es wird dann einfach von dort entschieden werden, dass zum Beispiel ein Product-placement in SAT 1 oder in RTL gemacht wird, und sie werden gar nicht mehr auf die Idee kommen, darüber nachzudenken, ob man das in Österreich machen soll, weil es ohnehin verboten ist. – Das halte ich für schade und nicht sehr glücklich.

Ich glaube, dass man die Frage der Unterbrecherwerbung im öffentlich-rechtlichen Bereich noch restriktiver hätte regeln müssen, als das jetzt vorgesehen ist. Auch das ist nicht Fisch und nicht Fleisch. Ich glaube auch, dass man in der Frage der Zwei-Minuten-Regelung, gemäß welcher den Printmedien nur zwei Minuten ermöglicht werden, erst einmal abwarten muss. Ich höre oder lese, dass der Verfassungsgerichtshof damit befasst werden soll, und auch diesbezüglich habe ich meine Bedenken. Jedenfalls kann ich aber medienpolitisch nicht ganz erkennen, warum der Gesetzgeber jene Magazine, die von manchen Seiten ohnehin nicht gewollt werden, jetzt noch schützt. Mit dieser Maßnahme, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird bewirkt, dass kein Magazin mehr neu in den Markt kommen wird, weil es keine Werbemöglichkeiten mehr gibt! Das ist auch aus meiner Sicht medienpolitisch eine Vorgangsweise, die an sich überdacht werden sollte, und ich habe auch noch keinen Zuseher – und auch keinen Zuhörer – des ORF getroffen, den die bisherige Art und Weise in dieser Frage gestört hat. (Beifall bei Bundesräten der SPÖ und des Bundesrates Schennach.)

Ich glaube aber auch, dass es interessant ist, wie die Frage der Kompetenz des Generaldirektors jetzt im Gesetz geregelt ist. Im Zusammenhang mit der Kompetenz des Stiftungsrates hat mich Herr Bundesrat Schennach am Vormittag gefragt, was ich von der Größe dieses Gre


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