Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 239

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unendlichen Geschichte, wenn man das streng nimmt, denn es hat schon mehrere Anläufe in Richtung Zustandebringen einer Finanzmarktaufsicht oder einer Allfinanzaufsicht oder einer ähnlichen Einrichtung gegeben. Diesbezüglich haben schon mehrere Finanzminister der vorherigen Regierungen Versuche unternommen.

Mich wundert es nicht, dass es hier zu keiner einvernehmlichen oder keiner Lösung mit einer Zweidrittelmehrheit gekommen ist. Denn wenn der ehemalige Finanzminister der alten Koalition schon keine vernünftige Regelung betreffend Finanzaufsicht zusammengebracht hat, dann wundert es mich nicht, dass Sie von der Opposition nun alle Tricks anwenden, um jetzt nicht mitgehen zu müssen.

Ich finde, dass es schade ist, dass wir keine unabhängige Behörde zu Stande gebracht haben. Ich glaube aber trotzdem, dass es wichtig ist, dass wir eine derartige und auch im internationalen Vergleich repräsentative Behörde geschaffen haben.

Nur zur Erinnerung: Es gibt eine Reihe von Gründen, die geradezu nach so etwas schreien, ob es sich jetzt um Vorkommnisse der letzten Monate oder Jahre – Trigon Bank, Rieger Bank, Bank Burgenland, Länderbank – oder um schon weiter zurückliegende Fälle wie etwa um die Karibikgeschäfte der BAWAG handelt. (Beifall des Bundesrates Dr. Nittmann. ) Auch da war die Bankenaufsicht gefordert und musste kurz einmal prüfen, und ich glaube, das ist auch nicht unbedingt erfolgreich ausgegangen, wenn man an den Managerwechsel des ehemaligen Generaldirektors Flöttl denkt, der sehr rasch – im hohen Alter allerdings, er war schon weit über 70 und noch in dieser Funktion – und eher unbedankt aus dieser Funktion scheiden musste. Aber auch der Fall Bankhaus Rössler hat nach Bankenaufsicht geschrien, und auch der BHI-Skandal in Graz war ein solcher Fall.

Ich glaube, es ist richtig und gut, dass es zu einer derartigen Allfinanzaufsicht kommt, bei welcher Versicherungen, Banken, Pensionskassen in einem geregelt sind. Ich möchte aber auch betonen, dass wir erwarten, dass in diesem Zusammenhang jetzt auch Synergien geschöpft und die Kosten nicht an jene, die zu prüfen sind, weitergegeben werden, sondern dass der Versuch unternommen wird, wirklich kostengünstigst zu arbeiten und Doppelaufwendungen oder -gleisigkeiten zu vermeiden.

Ich glaube, dass auch die Zusammenarbeit der neuen Behörde mit dem Bundesministerium für Finanzen und der Notenbank ein richtiger Weg ist. Außerdem möchte ich auch darauf hinweisen, dass wir eine Neuregelung betreffend die Haftung der Abschlussprüfer getroffen haben. Wenn Sie die morgigen Zeitungen lesen, dann werden Sie diesen entnehmen, dass im Zusammenhang mit dem BHI-Skandal und der Klage der Sparer, die damals im BHI Skandal betroffen waren, in erster Instanz die Republik als Haftungsträger quasi durch das Urteil festgestellt wurde. Das ist noch nicht rechtskräftig, und man wird noch sehen. Aber das zeigt, wie wichtig es ist, dass man auch die Frage der Bankenprüfer und der Abschlussprüfer neu regelt. Und das ist in diesem Fall geschehen.

Die Debatte im Parlament hat auch dazu geführt, dass man über die Staatskommissäre diskutiert, und ich gebe zu, dass es ein richtiger Weg ist, nach einem Jahr eine Evaluierung der Institution der Staatskommissäre vorzunehmen und zu prüfen, ob es wirklich noch das Zeitgemäßeste ist, Staatskommissäre zu entsenden. – Ich halte der guten Ordnung halber fest: Wir sollten auf dem beharren, was die Diskussion im Nationalrat gebracht hat, nämlich dass nach einem Jahr eine Evaluierung der Staatskommissäre vorgenommen wird, und wenn dem so ist, dann gibt es keinen Anlass, dieser Gesetzesvorlage nicht die Zustimmung zu geben. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

0.58

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Grissemann. – Bitte.

0.58

Bundesrat Wilhelm Grissemann (Freiheitliche, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ziel des Gegenstandes des vorliegenden


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