Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 240

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Tagesordnungspunktes ist die Schaffung einer Finanzmarktaufsichtsbehörde in Form einer öffentlich rechtlichen Anstalt, die in Zukunft diese Aufsichtsfunktion zu erfüllen hat.

Die Bündelung der Kräfte, die Erhöhung des Anforderungsprofils der Prüfer und vor allem deren Qualifikation sowie die Einführung des Rotationsprinzips sind einige Punkte der Änderung. Neu ist auch die Möglichkeit der Beiziehung von externen Experten in Prüfungshandlungen. Die Stärkung der Stellung des Aufsichtsrates von Kreditinstituten ist vorgesehen: Die Möglichkeit zur Unterstützung seiner Überwachungsaufgaben, auch selbst Prüfungen durchführen zu lassen, ist begrüßenswert. Freilich – und das erscheint mir auch wichtig – steigt dadurch auch die Verantwortung dieser Organe. Fälle wie jene der Bank Burgenland – die Vorredner haben bereits darüber gesprochen –, der Rieger Bank oder der Trigon Bank sollten einfach nicht mehr eintreten, und ein heute bekannt gewordenes Urteil erster Instanz – Herr Kollege Maier hat darauf hingewiesen – ist bemerkenswert.

Ich darf nur ganz kurz daraus zitieren: "Die Republik soll für Bankprüfer in Zukunft haften. Die Republik Österreich haftet für Versagen der Bankbilanzprüfer." – Dieses erstaunliche Urteil in erster Instanz gab es nun nach einer Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich nach dem Konkurs der Grazer BHI-Bank. Auch darin erkennen wir, wie wichtig dieses Gesetz ist.

Es wurde auch bereits darauf hingewiesen, ob die so genannten Staatskommissäre im neuen System noch notwendig sind. Schon die Bezeichnung ist antiquiert! Man muss sich das im Mund zergehen lassen: Staatskommissäre! Ob das zeitgemäß ist, wage ich zu bezweifeln, und das sollte in Diskussion bleiben, was auch vorgesehen ist.

Hoher Bundesrat! Im Vorfeld dieses Gesetzes wurde beachtliche parlamentarische Arbeit geleistet. In zahlreichen Ausschusssitzungen und -besprechungen wurde an der Endfassung gefeilt. Herausgekommen ist meiner Meinung nach ein gutes Gesetz, dem meine Fraktion mit gutem Gewissen zustimmen kann. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

1.00

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Staatssekretär, bitte.

1.00

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr verehrte Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! Die Aufsicht über das Bank- und Kreditwesen ist eine Kernaufgabe des Staates. Das wird heute auch durch das Gerichtserkenntnis bestätigt. Selbst bei Prüfern, die nicht in unmittelbarem Bestellungsverhältnis zum Finanzminister stehen, wird eine Haftung bejaht; und das beweist es.

Daher war für uns die Grenze einer möglichen Lösung dort, wo es quasi aus dem Verantwortungsbereich eines Ministers hinausgegangen wäre, indem diese Aufgabe praktisch der Notenbank überantwortet worden wäre und der Minister zwar die Ministerverantwortlichkeit zu tragen, aber überhaupt keine Einflussmöglichkeit bei der Bestellung der Organe mehr gehabt hätte. Das war die Grenze, an der wir nicht mehr zustimmen konnten.

Man muss zusätzlich funktionell in Erwägung ziehen, dass in der Notenbank die Banken, also die Geprüften, selbst vertreten sind. Das hieße daher, dass man dem Geprüften das Prüfungsorgan untergeordnet oder zugeordnet hätte. Auch aus dieser Sicht ist das nicht vertretbar.

Außerdem hat die Notenbank bisher überhaupt nichts mit Versicherungsaufsicht oder Pensionskassenaufsicht zu tun gehabt. Man hätte ihr daher fremde Bereiche zugeordnet, an denen sie auch persönlich nie ein Interesse gehabt hat.

Wir haben mit den Sozialdemokraten sehr ernsthaft verhandelt. Wir haben alle gewünschten Unterlagen vorgelegt und Auskunftspersonen eingeladen, wir haben verschiedenste Verhandlungen geführt. Dann haben wir an und für sich den Eindruck gewonnen – und das ist aus der letzten Abstimmung hervorgegangen –, dass von Haus aus nie die Absicht bestanden hat, dieser Lösung zuzustimmen.


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